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Die Gelehrten und die Stellvertretung der Unfehlbaren (a.s)[1]

 

Vor einigen Tagen war der Gedenkentag des Martyriums von Imam Sadiq (a.s), wo wir seinen großen Beitrag und seine große Rolle im Leben der ganzen Menschheit in Erinnerung gerufen haben. Diese große Rolle wurde dabei in vielen Büchern aufgezeichnet und betont. Zu diesem Anlass möchte ich einen Gedanken, welcher in den Köpfen der Gesetzespraktizierenden verankert ist und in den Büchern von Gelehrten und Denkern im Umlauf ist, thematisieren und erklären. Dieser Gedanke besagt, dass der gerechte selbständige Rechtsgelehrte ein Stellvertreter der unfehlbaren Imame (a.s) ist und dass ihm seine Gesetzesmäßigkeit und seine Autorität, die andere verpflichtet, ihm zu gehorchen, von dieser allgemeinen Stellvertreterschaft der Unfehlbaren gewährt wird.

 

Dieser Gedanke benötigt jedoch weitere Erklärung und vielleicht auch noch etwas Korrektur. Es ist nämlich unhaltbar, jeden gerechten Gelehrten Stellvertreter des Imams“ zu nennen, auch wenn er eine authentische religiöse Instanz ist, bei der alle weiteren Bedingungen, die in den religiösen Regelwerken erwähnt sind, erfüllt sind. Die Bezeichnung ist nämlich erst dann berechtigt, wenn er die vielen Laster und großen Verantwortungen, die der Imam trägt, auf sich nimmt (Natürlich jeweils gemäß dem eigenen Potential und den eigenen Fähigkeiten, die sich von denen des Unfehlbaren unterscheiden). Denn sonst würde man nicht die Bedeutung der Stellvertreterschaft erfüllen. Der Sachverhalt kann auch gut am Beispiel der verschiedenen politischen und verwaltungsorientierten Stellen erkannt werden. Dort erfüllt der stellvertretende Vorsitzende die Aufgaben und die Verpflichtungen des Vorsitzenden, wenn dieser letzte abwesend ist. Genießt er jedoch Begünstigungen, die seine Verpflichtungen, die er erfüllt, übersteigen, dann ist dieser Anspruch eine Verkörperung der (im Koran erwähnten) „Mutaffifin“ (Betrüger), denen Allah (s.t) die vernichtende Strafe (Al-Wayl) versprochen hat.

 

Und einige haben übertrieben, indem sie ihren Marja der Vertrautheit -inmitten des Fiebers der schön klingenden Titel und der fanatischen Anhängerschaft zum einen oder anderen Marja-  mit Imam bezeichnet haben, ohne dass dieser es verdient hat, so dass diese Bezeichnung der Wahrhaftigkeit bedarf und daher disonnant erscheint.

 

Ich erinnere mich, dass ein akademischer Lehrer, nach der Wiedereinführung des gesegneten Freitagsgebets auf Anweisung von Sayyed SchahidÜ0 Al-Sadr der Zweite (q.s), ein Büchlein mit dem Titel „Der Imam und der Präsident“ verfasst hat. In ihm erzählt er über die Führungseigenschaften des Sayyed Schahids (q.s). Dann hat er es über einen Hawzah-Studenten dem Schahid vorgestellt, damit er es bewertet. Doch sobald er seinen edlen Blick auf den Titel geworfen hat, hat er das Buch zurückgewiesen und meinte, dass dieser Titel nur dem Unfehlbaren gehört, gleichgültig welche Rechtfertigungen hierzu verwendet werden.

 

Wahrlich die Imamah ist eine Stufe höher als das Prophetentum. Darauf hat der erdle Vers verwiesen: "Und (damals) als Abraham von seinem Herrn mit Worten auf die Probe gestellt wurde! Und er erfüllte sie. Er sagte: "Ich will dich zu einem Imam für die Menschen machen." (Die Kuh - 2:125) und diese (Ansprache von Gott) fand nach seinem Prophetentum statt und nachdem Allah ihn zu seinem Freund gemacht hat. Der vorzügliche Rang der Imamah ist an der Bedeutung der beiden Worte zu erkennen. Denn das Prophetentum bedeutet den Empfang des Wissens durch Offenbarung und die Erkenntnis Allahs, segensreich und erhaben ist Er. Sie ist zudem der reine Tauhid und die Praktizierung der (religiösen) Verpflichtung in der Vermittlung dieses Wissens an die Menschen aber in einem begrenzten Rahmen, wie z.B. das eigene Volk oder die eigene Stadt. Im Gegensatz dazu bedeutet die Botschaft des Gesandten und die Imamah, dass man sich inmitten der gesamten Schöpfung bewegt, um die Geschöpfe rechtzuleiten, ohne sich damit zu begnügen, ihnen den Weg in einem begrenzten Rahmen zu zeigen. Stattdessen nimmt man die Menschen, alle Menschen, an der Hand und führt sie auf dem Weg der Vollkommenheit, bis sie die Vollkommenheit gemäß ihrem Verdienst erreichen.

 

So ist der Marja, der sich nicht durch und mit dem göttlichen Plan bewegt und nicht auf dem Boden der Realität herunterkommt, um die Menschen von diesem Plan zu überzeugen und sie auf dem Weg der Rechtleitung, der Aufrichtigkeit und der Vervollkommnung an der Hand zu nehmen, ist nicht dafür geeignet ein Stellvertreter des Unfehlbaren zu sein, auch wenn er ein religiöses Regelwerk verfasst und den religiös Erwachsenen die Wahl läßt sich dran zu halten oder nicht und dann nur noch darauf wartet, dass Jemand nachfragt, ohne dass er den Anstoß liefert und sich auf ihn auf der einen oder anderen Weise zubewegt. Denn diese Vorgehensweise führt höchstens dazu, dass man den Weg aufzeigt und in einem begrenzten Rahmen arbeitet, was in Wirklichkeit die Aufgabe der Propheten ist. Natürlich gesegnet ist der, der solch eine Stufe erreicht, doch der Imam hat nicht nur diese Aufgabe, sondern er nimmt zudem die Menschen an der Hand und läßt sie das Ziel erreichen. Ähnlich zu einer Person, die sich damit nicht begnügt dem Irrenden, der den Weg nicht kennt, der ihn zum Gewünschten führt, den Weg aufzuzeigen, sondern er begleitet diesen Irrenden und führt ihn zu seinem Zielort und dies ist die Aufgabe der Botschaftsträger und dies sind die Boten und die Imame (a.s). So erbt der Stellvertreter des Imams diese großen Verantwortungen.

 

Natürlich es ist erlaubt, wenn er die Bedingungen, die in den religiösen Regelwerken erwähnt werden, erfüllt, dass er einige der Verantwortungsbereiche eines Stellvertreters übernimmt. Dazu gehören die Annahme der religiösen Gelder und die Ausgabe der selben auf der festgelegten Art und Weise sowie das Ausstellen von Fatwas, wenn er diese Fähigkeit hat und das Richten zwischen Menschen. Auf diese Weise ist er ein Sachwalter des Imams bei der Ausführung dieser Aufgaben. Doch Sachwalterschaft ist nicht wie Stellvertreterschaft, da sie auf einem begrenzten Gebiet Gültigkeit findet. Ähnlich zu einer Person, die eine andere Person damit beauftragt, Güter zu kaufen, oder eine Transaktion zu verfolgen oder aber Geld anzunehmen, ohne dass dies bedeutet, dass sie ihr Stellvertreter in ihren gesamten Angelegenheiten ist. So sind viele Marjas und Gelehrten Sachwalter des Imams aber nicht seine Stellvertreter.

 

Dieser Unterschied wird umso deutlicher, wenn zwei Hadithe genauer betrachtet werden, welche die Vorzüge der Gelehrten ansprechen. Einer von diesen ist die Aussage des Imams (a.s): „Die Gelehrten (Ulama) sind die Erben der Propheten“2 und der Zweite ist „die FuqahaÜ1 sind die Anvertrauten der Gesandten“3. Zuusammen mit der Überlieferung des Fürsten der Gläubigen vom Gesandten Allahs (s.a.a.s): „Die Fuqaha sind Führer“4. So sind die Gelehrten in Hinsicht auf das Wissen, das sie tragen, die Erben der Propheten, doch wenn sie sich mit diesem Wissen im realen Leben bewegen, um sie von der göttlichen Botschaft zu überzeugen, verdienen sie es, die Anvertrauten der Gesandten zu sein, welche die himmlischen Gesetze tragen. So sind sie auch eine Fortsetzung ihrer Botenrolle. Der Unterschied zwischen dem Gelehrten und dem FaqihÜ2, der das Recht hat, die Ummah zu führen und der Vormund ihrer Angelegenheiten zu sein, ist wie der Unterschied zwischen den Propheten und den Gesandten, welcher ein bekannter Unterschied ist. Dadurch haben sie das Recht die Führer der Ummah und die Stellvertreter der unfehlbaren Botschaftsträger (a.s) zu sein.

 

Und dieser Unterschied zwischen dem Stellvertreter und dem Sachwalter des Imams, auch wenn er der erwähnten Regel entspricht, und es keinen Beweis bei den Gelehrten gibt, dass jeder gerechte Gelehrte, welche die Voraussetzungen des Taqlid besitzt, ein Stellvertreter des Imams ist und obwohl alles was in dieser Hinsicht überliefert wurde, sich auf das Erlassen von Rechtsgutachten und das Richten zwischen Menschen – wie z.B. die akzeptable Überlieferung von Umar bin Hanzala- beschränkt, so dass die Stellvertreterschaft nur für jene geeignet ist, die die Aufgaben des Imams im Leben der Ummah ausführen. Trotz alle dem gibt es auch eine religionsrechtlich relevante Überlieferung, welche dies ganz genau wiedergibt.

 

So hat der religiöse Forscher und der vertraute Scheikh Abbas Al-Qummi in seinem wohlbekannten Buch „Mafatih-ul-Dschinan“5 vom Mirza Hussein An-Nuri (q.s) (der Verfasser des Buches „Mustadrak Al-Wasail“) das Ereignis des Treffens mit dem Hajj Al-Baghdadi (den er mit „der Glückliche, der Aufrichtige, der Reine und der Gottesfürchtige“ bezeichnet hat) eine Erzählung überliefert, die von An-Nuri auch in seinen beiden Büchern „Jannat-ul-Ma‘wa“ und „an-Nadschm Ath-Thaqib“ überliefert wurde. Diese Überlieferung hat sonst einen großen erhabenen Nutzen, doch der Ausschnitt, der uns hier interessiert, besagt:

Als Al-Hajj Al-Baghdadi seinen Begleiter auf dem Weg –von dem er nicht wusste, dass er Imam Mahdi (a.s) ist- erzählt hat, dass er einen Teil der religiösen Gelder, die er besitzt, dem Scheikh Al-Ansari (q.s) und einen anderen Teil dem Scheikh Muhammad Hussein Al-Kathimi (der Verfasser von Hidayat-ul-Anam) gegeben hat und dass er zudem einen Teil behalten hat, um ihm dem Scheikh Muhammad Hassan Al-Yassin Al-Kathimi zu geben, antwortete der Imam (a.s): „Ja du hast einen Teil unserer Geleder unseren Sachwaltern in An-Najaf Al-Aschraf gegeben“.

 

Diese Trennung zwischen den beiden Bezeichnungen, die wir hier machen, ist also keine bloße Trennung in der Syntax sondern besitzt ein Analogon in der Wirklichkeit, die von den Stellen und den Aufgaben, die er (der Stellvertreter) übernehmen darf, herrührt. Denn jene, die keine Stellvertreter des Unfehlbaren (a.s) sind, dürfen nicht die Vormünder der Angelegenheiten der Muslime werden oder die Ummah führen oder die sonstigen allgemeinen Entscheidungen treffen, wenn sie nicht hinreichend die Verantwortung übernenehmen, die aus diesem Titel herrührt, indem sie sich basierend auf dem Titel so bewegen, dass sie die entsprechenden Aufgaben vollkommen erfüllen, ohne sich mit einem behaupteten Titel zu begnügen.

 

Wir stoßen diese Gedanken mit euch an, weil wir glauben, dass die Stufe der islamischen Bildung und des allgemeinen islamischen Bewusstseins große Fortschritte gemacht hat. Daher sprechen wir auf diesem Niveau, doch wir haben uns in der Stufe der religionsrechtlichen Beweisführung nicht so sehr vertieft, weil dies an anderer Stelle geeignet ist.

 

Unser Sayyed und Lehrer Schahid As-Sadr der Zweite (q.s) hat uns ein Beispiel dafür gegeben, welche verschiedene Rollen der Stellvertreter des Imams im Leben der Ummah neben dem Erlassen der Rechtsgutachten, dem Verfassen der religiösen Regelwerken und der Betreuung  der Angelgenheiten der Hawzah ausführt. Dies leistete er durch die Vorbereitung der Ummah darauf, die entscheidende Hauptaufgabe zu tragen, die sich in der Vorbereitung für den gesegneten Staat von Imam Mahdi (a.s) verkörpert. Hinzu kommt die Verbreitung des islamischen Bewusstseins sowie des koranischen Wissens, die Stärkung der vorzüglichen Charaktereigenschaften, die Änderung der in Verdorbenheit gefallene Realität, die Konfrontation mit den ungerechten Regierungen, die Realisierung der Vervollkommnung der Ummah, die Verwirklichung ihres Potentials, die Erfüllung der Bedürfnisse der Menschen, das Sich-Kümmern um alle ihre Gruppen und das Ansprechen der Menschen gemäß ihrer Stufe. Dies alles wird durch seine gesegneten Taten und seine großen intellektuellen Bücherserien und seine hochwertigen Vorträge und seine bezeugten Stellungnahmen belegt. Nur selten bringt die Zeit Menschen hervor, die solche reiche Beiträge liefern. Möge Allah, erhaben ist Er, ihn mit seinen reinen Vätern versammeln und welch gute Gefährten.

 

Referenzen:

 

[1] Die 1. Predigt für die vereinten Freitagsgebete in den iraqischen Städten 29-Shawwal 1431 – der 10.10.2010 am 12- Gedenkentag nach dem Martyrtum des Sayyed As-Sadr der Zweite (q.s)

 

[2] Usul Al-Kafi, Kitab Fadhl Al-Ilm, Bab Thawab Al-Alim wal Mutaalim, H1

 

[3] Bihar Al-Anwar: 2/36 Bab 9, H 38 und Mustadrak Al-Wasail Teil 17 H 21443

 

[4] Bihar Al-Anwar 1/201

 

[5] Mafatih Al-Dschinan, Fadhl Ziyarat Al-Kathimain (a.s)

 

Erklärungen des Übersetzers:

 

[Ü0] Schahid bedeutet Märtyrer. Das Wort wurde hier aber nicht übersetzt, da es wegen seiner Erhabenheit zu einem Titel geworden ist.

 

[Ü1] „Fuqaha“ ist das Plural von „Faqih“. Das Wort „Faqih“ stammt aus dem Wort „Fiqh“, welches wortwörtlich „Das Verstehen“ bedeutet. Ein Faqih ist demnach Jemand, der in der Lage ist, die Religion und ihre Einzelheiten zu verstehen. In diesem Text gibt Ayatullah Yaqoobi diesem Wort eine neue Dimension. Nach seinem Verständnis unterscheidet sich ein Faqih von einem Gelehrten durch seine praktische Erfahrung, seine Bewegung unter den Menschen und die Erfüllung verschiedener Aufgaben, die im Vortrag thematisiert werden. Daher haben wir das Wort hier nicht übersetzt, da es gemäß diesem Verständnis kein analoges deutsches Wort besitzt.

 

[Ü2] Siehe Ü1.

 

 

 

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