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Die Gelehrten und die Stellvertretung der Unfehlbaren (a.s)[1]
Vor einigen Tagen war der Gedenkentag des Martyriums von Imam
Sadiq (a.s), wo wir seinen großen Beitrag und seine große Rolle
im Leben der ganzen Menschheit in Erinnerung gerufen haben.
Diese große Rolle wurde dabei in vielen Büchern aufgezeichnet
und betont. Zu diesem Anlass möchte ich einen Gedanken, welcher
in den Köpfen der Gesetzespraktizierenden verankert ist und in
den Büchern von Gelehrten und Denkern im Umlauf ist,
thematisieren und erklären. Dieser Gedanke besagt, dass der
gerechte selbständige Rechtsgelehrte ein Stellvertreter der
unfehlbaren Imame (a.s) ist und dass ihm seine Gesetzesmäßigkeit
und seine Autorität, die andere verpflichtet, ihm zu gehorchen,
von dieser allgemeinen Stellvertreterschaft der Unfehlbaren
gewährt wird.
Dieser Gedanke benötigt jedoch weitere Erklärung und vielleicht
auch noch etwas Korrektur. Es ist nämlich unhaltbar, jeden
gerechten Gelehrten
„Stellvertreter
des Imams“ zu nennen, auch wenn er eine authentische religiöse
Instanz ist, bei der alle weiteren Bedingungen, die in den
religiösen Regelwerken erwähnt sind, erfüllt sind. Die
Bezeichnung ist nämlich erst dann berechtigt, wenn er die vielen
Laster und großen Verantwortungen, die der Imam trägt, auf sich
nimmt (Natürlich jeweils gemäß dem eigenen Potential und den
eigenen Fähigkeiten, die sich von denen des Unfehlbaren
unterscheiden). Denn sonst würde man nicht die Bedeutung der
Stellvertreterschaft erfüllen. Der Sachverhalt kann auch gut am
Beispiel der verschiedenen politischen und
verwaltungsorientierten Stellen erkannt werden. Dort erfüllt der
stellvertretende Vorsitzende die Aufgaben und die
Verpflichtungen des Vorsitzenden, wenn dieser letzte abwesend
ist. Genießt er jedoch Begünstigungen, die seine
Verpflichtungen, die er erfüllt, übersteigen, dann ist dieser
Anspruch eine Verkörperung der (im Koran erwähnten) „Mutaffifin“
(Betrüger), denen Allah (s.t) die vernichtende Strafe (Al-Wayl)
versprochen hat.
Und einige haben übertrieben, indem sie ihren Marja der
Vertrautheit -inmitten des Fiebers der schön klingenden Titel
und der fanatischen Anhängerschaft zum einen oder anderen Marja-
mit Imam bezeichnet
haben, ohne dass dieser es verdient hat, so dass diese
Bezeichnung der Wahrhaftigkeit bedarf und daher disonnant
erscheint.
Ich erinnere mich, dass ein akademischer Lehrer, nach der
Wiedereinführung des gesegneten Freitagsgebets auf Anweisung von
Sayyed SchahidÜ0 Al-Sadr der Zweite (q.s), ein
Büchlein mit dem Titel „Der Imam und der Präsident“ verfasst
hat. In ihm erzählt er über die Führungseigenschaften des Sayyed
Schahids (q.s). Dann hat er es über einen Hawzah-Studenten dem
Schahid vorgestellt, damit er es bewertet. Doch sobald er seinen
edlen Blick auf den Titel geworfen hat, hat er das Buch
zurückgewiesen und meinte, dass dieser Titel nur dem Unfehlbaren
gehört, gleichgültig welche Rechtfertigungen hierzu verwendet
werden.
Wahrlich die Imamah ist eine Stufe höher als das Prophetentum.
Darauf hat der erdle Vers verwiesen:
"Und (damals) als Abraham von seinem Herrn mit Worten auf die
Probe gestellt wurde! Und er erfüllte sie. Er sagte: "Ich will
dich zu einem Imam für die Menschen machen." (Die Kuh - 2:125)
und diese (Ansprache von Gott) fand nach seinem Prophetentum
statt und nachdem Allah ihn zu seinem Freund gemacht hat. Der
vorzügliche Rang der Imamah ist an der Bedeutung der beiden
Worte zu erkennen. Denn das Prophetentum bedeutet den Empfang
des Wissens durch Offenbarung und die Erkenntnis Allahs,
segensreich und erhaben ist Er. Sie ist zudem der reine Tauhid
und die Praktizierung der (religiösen) Verpflichtung in der
Vermittlung dieses Wissens an die Menschen aber in einem
begrenzten Rahmen, wie
z.B. das eigene Volk oder die eigene Stadt. Im Gegensatz dazu
bedeutet die Botschaft des Gesandten und die Imamah, dass man
sich inmitten der gesamten Schöpfung bewegt, um die Geschöpfe
rechtzuleiten, ohne sich damit zu begnügen, ihnen den Weg in
einem begrenzten Rahmen zu zeigen. Stattdessen nimmt man die
Menschen, alle Menschen, an der Hand und führt sie auf dem Weg
der Vollkommenheit, bis sie die Vollkommenheit gemäß ihrem
Verdienst erreichen.
So ist der Marja, der sich nicht durch und mit dem göttlichen
Plan bewegt und nicht auf dem Boden der Realität herunterkommt,
um die Menschen von diesem Plan zu überzeugen und sie auf dem
Weg der Rechtleitung, der Aufrichtigkeit und der Vervollkommnung
an der Hand zu nehmen, ist nicht dafür geeignet ein
Stellvertreter des Unfehlbaren zu sein, auch wenn er ein
religiöses Regelwerk verfasst und den religiös Erwachsenen die
Wahl läßt sich dran zu halten oder nicht und dann nur noch
darauf wartet, dass Jemand nachfragt, ohne dass er den Anstoß
liefert und sich auf ihn auf der einen oder anderen Weise
zubewegt. Denn diese Vorgehensweise führt höchstens dazu, dass
man den Weg aufzeigt und in einem begrenzten Rahmen arbeitet,
was in Wirklichkeit die Aufgabe der Propheten ist. Natürlich
gesegnet ist der, der solch eine Stufe erreicht, doch der Imam
hat nicht nur diese Aufgabe, sondern er nimmt zudem die Menschen
an der Hand und läßt sie das Ziel erreichen. Ähnlich zu einer
Person, die sich damit nicht begnügt dem Irrenden, der den Weg
nicht kennt, der ihn zum Gewünschten führt, den Weg aufzuzeigen,
sondern er begleitet diesen Irrenden und führt ihn zu seinem
Zielort und dies ist die Aufgabe der Botschaftsträger und dies
sind die Boten und die Imame (a.s). So erbt der Stellvertreter
des Imams diese großen Verantwortungen.
Natürlich es ist erlaubt, wenn er die Bedingungen, die in den
religiösen Regelwerken erwähnt werden, erfüllt, dass er einige
der Verantwortungsbereiche eines Stellvertreters übernimmt. Dazu
gehören die Annahme der religiösen Gelder und die Ausgabe der
selben auf der festgelegten Art und Weise sowie das Ausstellen
von Fatwas, wenn er diese Fähigkeit hat und das Richten zwischen
Menschen. Auf diese Weise ist er ein Sachwalter des Imams bei
der Ausführung dieser Aufgaben. Doch Sachwalterschaft ist nicht
wie Stellvertreterschaft, da sie auf einem begrenzten Gebiet
Gültigkeit findet. Ähnlich zu einer Person, die eine andere
Person damit beauftragt, Güter zu kaufen, oder eine Transaktion
zu verfolgen oder aber Geld anzunehmen, ohne dass dies bedeutet,
dass sie ihr Stellvertreter in ihren gesamten Angelegenheiten
ist. So sind viele Marjas und Gelehrten Sachwalter des Imams
aber nicht seine Stellvertreter.
Dieser Unterschied wird umso deutlicher, wenn zwei Hadithe
genauer betrachtet werden, welche die Vorzüge der Gelehrten
ansprechen. Einer von diesen ist die Aussage des Imams (a.s):
„Die Gelehrten (Ulama) sind die Erben der Propheten“2
und der Zweite ist „die FuqahaÜ1 sind die
Anvertrauten der Gesandten“3. Zuusammen mit der
Überlieferung des Fürsten der Gläubigen vom Gesandten Allahs
(s.a.a.s): „Die Fuqaha sind Führer“4. So sind die
Gelehrten in Hinsicht auf das Wissen, das sie tragen, die Erben
der Propheten, doch wenn sie sich mit diesem Wissen im realen
Leben bewegen, um sie von der göttlichen Botschaft zu
überzeugen, verdienen sie es, die Anvertrauten der Gesandten zu
sein, welche die himmlischen Gesetze tragen. So sind sie auch
eine Fortsetzung ihrer Botenrolle. Der Unterschied zwischen dem
Gelehrten und dem FaqihÜ2, der das Recht hat, die
Ummah zu führen und der Vormund ihrer Angelegenheiten zu sein,
ist wie der Unterschied zwischen den Propheten und den
Gesandten, welcher ein bekannter Unterschied ist. Dadurch haben
sie das Recht die Führer der Ummah und die Stellvertreter der
unfehlbaren Botschaftsträger (a.s) zu sein.
Und dieser Unterschied zwischen dem Stellvertreter und dem
Sachwalter des Imams, auch wenn er der erwähnten Regel
entspricht, und es keinen Beweis bei den Gelehrten gibt, dass
jeder gerechte Gelehrte, welche die Voraussetzungen des Taqlid
besitzt, ein Stellvertreter des Imams ist und obwohl alles was
in dieser Hinsicht überliefert wurde, sich auf das Erlassen von
Rechtsgutachten und das Richten zwischen Menschen – wie z.B. die
akzeptable Überlieferung von Umar bin Hanzala- beschränkt, so
dass die Stellvertreterschaft nur für jene geeignet ist, die die
Aufgaben des Imams im Leben der Ummah ausführen. Trotz alle dem
gibt es auch eine religionsrechtlich relevante Überlieferung,
welche dies ganz genau wiedergibt.
So hat der religiöse Forscher und der vertraute Scheikh Abbas
Al-Qummi in seinem wohlbekannten Buch „Mafatih-ul-Dschinan“5
vom Mirza Hussein An-Nuri (q.s) (der Verfasser des Buches
„Mustadrak Al-Wasail“) das Ereignis des Treffens mit dem Hajj
Al-Baghdadi (den er mit „der Glückliche, der Aufrichtige, der
Reine und der Gottesfürchtige“ bezeichnet hat) eine Erzählung
überliefert, die von An-Nuri auch in seinen beiden Büchern
„Jannat-ul-Ma‘wa“ und „an-Nadschm Ath-Thaqib“ überliefert wurde.
Diese Überlieferung hat sonst einen großen erhabenen Nutzen,
doch der Ausschnitt, der uns hier interessiert, besagt:
Als Al-Hajj Al-Baghdadi seinen Begleiter auf dem Weg –von dem er
nicht wusste, dass er Imam Mahdi (a.s) ist- erzählt hat, dass er
einen Teil der religiösen Gelder, die er besitzt, dem Scheikh
Al-Ansari (q.s) und einen anderen Teil dem Scheikh Muhammad
Hussein Al-Kathimi (der Verfasser von Hidayat-ul-Anam) gegeben
hat und dass er zudem einen Teil behalten hat, um ihm dem
Scheikh Muhammad Hassan Al-Yassin Al-Kathimi zu geben,
antwortete der Imam (a.s): „Ja du hast einen Teil unserer
Geleder unseren Sachwaltern in An-Najaf Al-Aschraf gegeben“.
Diese Trennung zwischen den beiden Bezeichnungen, die wir hier
machen, ist also keine bloße Trennung in der Syntax sondern
besitzt ein Analogon in der Wirklichkeit, die von den Stellen
und den Aufgaben, die er (der Stellvertreter) übernehmen darf,
herrührt. Denn jene, die keine Stellvertreter des Unfehlbaren
(a.s) sind, dürfen nicht die Vormünder der Angelegenheiten der
Muslime werden oder die Ummah führen oder die sonstigen
allgemeinen Entscheidungen treffen, wenn sie nicht hinreichend
die Verantwortung übernenehmen, die aus diesem Titel herrührt,
indem sie sich basierend auf dem Titel so bewegen, dass sie die
entsprechenden Aufgaben vollkommen erfüllen, ohne sich mit einem
behaupteten Titel zu begnügen.
Wir stoßen diese Gedanken mit euch an, weil wir glauben, dass
die Stufe der islamischen Bildung und des allgemeinen
islamischen Bewusstseins große Fortschritte gemacht hat. Daher
sprechen wir auf diesem Niveau, doch wir haben uns in der Stufe
der religionsrechtlichen Beweisführung nicht so sehr vertieft,
weil dies an anderer Stelle geeignet ist.
Unser Sayyed und Lehrer Schahid As-Sadr der Zweite (q.s) hat uns
ein Beispiel dafür gegeben, welche verschiedene Rollen der
Stellvertreter des Imams im Leben der Ummah neben dem Erlassen
der Rechtsgutachten, dem Verfassen der religiösen Regelwerken
und der Betreuung
der Angelgenheiten der Hawzah ausführt. Dies leistete er durch
die Vorbereitung der Ummah darauf, die entscheidende
Hauptaufgabe zu tragen, die sich in der Vorbereitung für den
gesegneten Staat von Imam Mahdi (a.s) verkörpert. Hinzu kommt
die Verbreitung des islamischen Bewusstseins sowie des
koranischen Wissens, die Stärkung der vorzüglichen
Charaktereigenschaften, die Änderung der in Verdorbenheit
gefallene Realität, die Konfrontation mit den ungerechten
Regierungen, die Realisierung der Vervollkommnung der Ummah, die
Verwirklichung ihres Potentials, die Erfüllung der Bedürfnisse
der Menschen, das Sich-Kümmern um alle ihre Gruppen und das
Ansprechen der Menschen gemäß ihrer Stufe. Dies alles wird durch
seine gesegneten Taten und seine großen intellektuellen
Bücherserien und seine hochwertigen Vorträge und seine bezeugten
Stellungnahmen belegt. Nur selten bringt die Zeit Menschen
hervor, die solche reiche Beiträge liefern. Möge Allah, erhaben
ist Er, ihn mit seinen reinen Vätern versammeln und welch gute
Gefährten.
Referenzen:
[1] Die 1. Predigt für die vereinten Freitagsgebete in den
iraqischen Städten 29-Shawwal 1431 – der 10.10.2010 am 12-
Gedenkentag nach dem Martyrtum des Sayyed As-Sadr der Zweite
(q.s)
[2] Usul Al-Kafi, Kitab Fadhl Al-Ilm, Bab Thawab Al-Alim wal
Mutaalim, H1
[3] Bihar Al-Anwar: 2/36 Bab 9, H 38 und Mustadrak Al-Wasail
Teil 17 H 21443
[4] Bihar Al-Anwar 1/201
[5] Mafatih Al-Dschinan, Fadhl Ziyarat Al-Kathimain (a.s)
Erklärungen des Übersetzers:
[Ü0] Schahid bedeutet Märtyrer. Das Wort wurde hier aber nicht
übersetzt, da es wegen seiner Erhabenheit zu einem Titel
geworden ist.
[Ü1] „Fuqaha“ ist das Plural von „Faqih“. Das Wort „Faqih“
stammt aus dem Wort „Fiqh“, welches wortwörtlich „Das Verstehen“
bedeutet. Ein Faqih ist demnach Jemand, der in der Lage ist, die
Religion und ihre Einzelheiten zu verstehen. In diesem Text gibt
Ayatullah Yaqoobi diesem Wort eine neue Dimension. Nach seinem
Verständnis unterscheidet sich ein Faqih von einem Gelehrten
durch seine praktische Erfahrung, seine Bewegung unter den
Menschen und die Erfüllung verschiedener Aufgaben, die im
Vortrag thematisiert werden. Daher haben wir das Wort hier nicht
übersetzt, da es gemäß diesem Verständnis kein analoges
deutsches Wort besitzt.
[Ü2] Siehe Ü1.
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