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Die unterschiedlichen Meinungen der Rechtsgelehrten in den
Rechtsgutachten ist eine vollkommen natürliche Angelegenheit
F:
Wir haben in mehreren Regelwerken verschiedener religiöser
Autoritäten gelesen, dass sie jeweils unterschiedliche Ansichten
in der ein und derselben Angelegenheit und in einem
Rechtsgutachten haben, dabei vertreten die Rechtsgelehrten
jeweils unterschiedliche Meinungen untereinander. Da gibt es
einige, die in dieser Angelegenheit eine obligatorische
Vorsichtsmaßnahme urteilen und andere das Gegenteil? Und was ist
die genaue Bedeutung von „obligatorische Vorsichtsmaßnahme“ im
religionsrechtlichen Urteil?
Antwort Seiner Eminenz
(h.):
Wenn die Frage eine ablehnende Haltung hinsichtlich dieser
Angelegenheit impliziert, so ist dies nicht an der richtigen
Stelle, da dies eine natürliche Angelegenheit ist, solange das
Tor der Rechtsfindung geöffnet ist, die Gedankenfreiheit, sowie
die Suche nach Wahrheit vollständig gewährleistet ist. Ähnlich
wie es bei einer Krankheit der Fall ist, die mehreren Experten
vorgezeigt wird. In diesem Fall müssen die Experten nicht
unbedingt zur ein und derselben Diagnose kommen, sondern können
durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen und
verschiedene Ansichten vertreten. Schließlich ist es nicht
möglich, dass der Mensch seiner eigenen Überzeugung widerspricht
und worin sein Herz und Intellekt, Zuversicht erlangt hat.
Die Differenzen unter den Rechtsgelehrten
haben mehrere Ursachen. Dies ist zum Einen auf die
unterschiedliche Fähigkeit und Möglichkeit der Rechtsableitung
im Bemühen um ein religionsrechtliches Urteil zu gelangen,
zurückzuführen, wie es bei jedem künstlerischen und
wissenschaftlichen Vorgang der Fall ist, und zum Anderen auf die
Quellen, auf die sich der Rechtsgelehrte stützt, um zu einem
Ergebnis zu gelangen.
Die Dokumentation der ersten Quellen zur
religionsrechtlichen Rechtsprechung durchlebte schwierige
Phasen, wie es uns die Geschichtsschreibung dokumentiert über
das, was geschah, als die Mongolen Bagdad besetzten. Ein großer
Teil der Beweisführungen ging in dieser Zeit für die
Nachkommenden (Rechtsgelehrten) verloren, die für die Früheren
(Rechtsgelehrten) zur Verfügung standen.
Der Buchdruck bzw. das Kopieren der Quellen
verlief damals auf eine eher primitiven Art und Weise; die
Bücher wurden in der Nacht im Lichte des Mondes kopiert, und mit
sehr alten Beleuchtungsmitteln, sowie mit den Händen von
„Druckern“, die nicht spezialisiert in diesem Bereich waren und
nur hierfür eingestellt wurden.
In Folge dessen, ist es möglich, dass dieser
einigen Angelegenheiten gegenüber nachlässig war, die jedoch
sehr wichtig sind. Zum Beispiel: Imam X sagte: Wenn du dies und
jenes machst, dann musst du das
oder das machen.
Und er kopiert es als „das
und das“. Wer
nun die erste Quelle zu Grunde legt, wird ein Urteil erlassen,
worin der religiös Erwachsene zwischen zwei Angelegenheiten
entscheiden kann „das
oder das“. Wer aber nun die zweite Quelle zu Grunde legt,
der wird beide Angelegenheiten verbinden und beides als
obligatorisch ansehen, denn das „und“ (waw) deutet auf das
Verbinden hin.
Beachte also diese große Auswirkung des
Buchstabens „u“ (waw) auf das Ergebnis des Urteils. Wer die
klassischen Werke und wie sie verfasst wurden, studiert, wird
sich die Existenz zahlreicher solcher Veränderungen,
Verzerrungen und Beispiele vorstellen können.
Die Rechtsableitung also erfordert ein sehr
großes Bemühen im Studium der Quellen, sowie deren Vergleich.
Der Rechtsgelehrte heute arbeitet direkt mit Quellen, die vor
Hunderten von Jahren dokumentiert wurden.
Die Aufgabe des Rechtsgelehrten ist es, das
größtmögliche Bemühen zu praktizieren, um zu einem realistischen
Urteil zu gelangen. Wenn er dies erreicht, so hat ihn und seinen
Nachahmern eine Gnade Allahs erreicht. Und wenn er einen Fehler
machte, so wird er wenigstens für seine reine Mühen belohnt, um
zur Wahrheit zu gelangen.
So kann die Überzeugung eines Rechtsgelehrten
beim Erlangen eines Urteils dazu führen,
dass das Urteil eines Rechtsgelehrten abschließend und
vollständig ist, so dass
er in seinem Urteil entschlossen ist.
Es kann aber auch sein, dass seine Überzeugung
nicht hundertprozentig ist,
weniger als das sein, so dass er mit dem Stärksten
argumentiert, also dass das Ergebnis zu dem er gelangt
ist,
nicht ganz sicher ist. Dies zwingt ihn dazu, das Urteil als
Vorsichtsmaßnahme zu erlassen, um von sich und seinen Anhängern
die Schuld abzuweisen. Ausgehend von allen Möglichkeiten, die
eine Vorsichtsmaßnahme im Handeln vorgibt, die die Realität vor
„Verletzungen“ hütet.
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