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Verpflichtung und Wirkungen der Zahlung der
Fünftel-Steuer (Khums)
ٱلَّذِينَ يُنفِقُونَ
أَمۡوَٲلَهُمۡ فِى سَبِيلِ ٱللَّهِ ثُمَّ لَا يُتۡبِعُونَ مَآ
أَنفَقُواْ مَنًّ۬ا وَلَآ أَذً۬ىۙ لَّهُمۡ أَجۡرُهُمۡ عِندَ
رَبِّهِمۡ وَلَا خَوۡفٌ عَلَيۡهِمۡ وَلَا هُمۡ يَحۡزَنُونَ
Im Namen
Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen
Im Voraus:
Die Khums-Steuer (die in Höhe von 20% auf jeden
Gewinn fällig wird) ist deswegen eine so wichtige Verpflichtung,
da sie die ökonomische Basis des Islams an sich, als auch den
Bestand der Schule der Ahl al-Bayt über Jahrhunderte hinweg
ermöglicht und wirtschaftlich auf autarke Weise gesichert hat.
Nur durch diese Einrichtung des heiligen Gesetzgebers war es
möglich, dass die Lehre des Islam und seine Prinzipien nicht von
der Politik der Herrscherhäuser verwässert oder nach den
Entscheidungen jener Machthaber gelenkt oder dem Reichtum der
Wohlhabenden unterstellt wurde.
Diese Herrschenden waren denn auch über den Zufluss dieser
Mittel zu den Imamen der Ahl al-Bayt (a) äußerst besorgt;
weswegen Hausdurchsuchungen bei den Imamen an der Tagesordnung
waren. Wie oft mussten sich die Imame (a) im Palast befragen
lassen und rechtfertigen. Die Herrscher unternahmen alles, um
die Finanzierungsquellen der Ahl al-Bayt auszutrocknen, ihre
wichtigsten Besitztümer einzuziehen und dafür Sorge zu tragen,
dass sie ja kein Anteil eventueller Kriegsbeute erreichte – all
das übrigens noch in der Frühzeit des Islam, wo die Haschemiten
(die Nachkommen von Haschim, dem Urahn des heiligen Propheten)
bereits vom Anteil an der Kriegsbeute (arab. Anfal)
ausgeschlossen wurden, welchen die Muslime mit ihrem Blut
erkämpft hatten.
Um unnötige Auseinandersetzungen mit den Herrschenden zu
vermeiden und damit ihre Anhänger (die Schia) zu schützen hat
eine Reihe der Heiligen Imame auf ihren Anteil an der
Khums-Steuer verzichtet, die von den Einkünften (Gewinnen) der
Gläubigen erhoben worden waren und haben den Anspruch auf
Erfüllung dieser Pflicht durch die Muslime über zwei
Jahrhunderte lang bis in die letzten Tage des Imam al-Jawad (9)
aufgegeben, welcher im Jahre 220 n.H. ermordet wurde. Er (9)
erläuterte die allgemeinen Regeln, die mit dieser finanziellen
Pflicht in Zusammenhang stehen.[1] Dazu haben wir einen Bericht
von Yunus ibn Ya'qub:--- wie können
“Ich war bei Imam al-Sadiq (6), als ein Stroh-Hausbauer (oder
Kinderschneider) ihn besuchte und sagte: ‘Möge Allah mich als
Opfer an Deiner statt annehmen! Normalerweise haben wir
Einkommen, Gewinne und Gelder aus unseren Geschäften und wir
wissen doch genau, dass ihr daran einen fest(gelegt)en Anteil
habt, dennoch geben wir euch nicht euer Recht.’
Imam al-Sadiq (6) antwortete: ‘Wenn wir euch heute auferlegten,
uns unsere Rechte daran zu gewähren, dann würden wir euch nicht
fair behandeln [weil die Muslime dies schon dem Staat gegenüber
zahlen, welcher ihn nicht an die Imame weitergibt, Anm. d.
Ü.].’” [2]
Der heilige Koran hat die Verpflichtung zur Zahlung der
Khums-Steuer klar geregelt:
“Und wisst, dass an jedem Ding, was
ihr gewinnt, ein Fünftel davon für Allah und für den Gesandten
ist, und für die Verwandten und die Waisen und die Bedürftigen
und den Reisenden.” (Koran 8:41)
Im Arabischen umfasst der in diesem Vers erwähnte 'Gewinn'
alles, was ein Mensch gewinnt und ist eben nicht nur auf
eventuelle Kriegsbeute beschränkt. Auf diese Bedeutung haben
Raghib, der bedeutende Lexikograf und auch viele andere
Hochgelehrte des Arabischen hingewiesen. Dieses Verständnis wird
auch bestätigt von der folgenden beglaubigten Überlieferung von
Suma‘ah, welcher sagte:
“Als ich ihn (8) über das Geld fragte, das der Khums
Steuer unterliegt, sagte Imam al-Rida (8): ‘Jeder Geldgewinn der
Leute, sei es wenig oder viel, unterliegt der Khums
Steuer.’”
Daneben bestätigen viele Überlieferungen der heiligen Imame (a)
diesen Umstand.
Sowohl die sunnitischen wie schi‘itischen Gelehrten stimmen
darin überein, dass der Gesandte Gottes (saw) die Khums
Steuer erhob und seinen Verwandten (den Haschemiten) einen
ausschließlich ihnen zustehenden Anteil dieser Steuer bis zu
seinem Lebensende zukommen ließ. Die ihm nachfolgenden Herrscher
versagten jedoch den Angehörigen des Gesandten Gottes diesen
Anteil und teilten ihnen stattdessen nur das jedem Muslim
zustehende zu. [3]
An diesen klaren Bruch der Tradition des Gesandten Gottes
- und des Buches Gottes - erinnerten die heiligen Imame der Ahl
al-Bayt (a) oft genug mit deutlichen Worten.
Abu-Ja‘far al-Ahwal berichtet beispielsweise, wie ihn einst Imam
al-Sadiq (6) fragte: “Was sagen die Qureischiten über die
Khums Steuer?” Er antwortete ihm (6): “Sie sagen,
dass ihnen
diese Steuer gebühre! [d.h. dass sie gleichberechtigt seien mit
'Ali – und seiner Familie, Anm. d. Ü.]” “Nein, bei Gott!” sagte
der Imam (6), “Nie waren sie fair zu uns! Sollen sie uns doch
zur gegenseitigen Verfluchung auffordern, dann beteiligen wir
uns, und wenn sie dann Ärger haben wollen, sollen sie ihn
kriegen! Dann erst [wenn sie die mubahila akzeptieren und auch
den Ärger deswegen (nämlich Gottes Urteil) in Kauf zu nehmen
bereit sind, Anm. d. Ü.] werden sie und ‘Ali gleich sein.”[4]
Es war im Interesse der Herrschenden, den Sinn der Verpflichtung
zur Leistung der Khums Steuer zu verschleiern und ihrer
realen Bedeutung zu berauben. Eine solche Verschwörung hatte die
Verführung der Leute zur Folge. Es wurden Tatsachen gefälscht,
um die Leute daran zu hindern, diese finanzielle Pflicht an
denen zu vollziehen, denen sie gebührt, um damit die finanzielle
Sicherung des Bestandes (w. der Fortdauer) des wahren
(unabhängigen) Islams und die Förderung heiliger bestens
gesegneter Projekte zu vernichten.
So behaupten die anderen, dass ausschließlich Kriegsbeute der
Khums Steuer unterliege oder dass diese Steuer nur zu
Lebzeiten des Gesandten Gottes Geltung hatte, jedoch zu keiner
anderen Zeit. Ich habe solche grundlosen Behauptungen bereits
mit Hinweis auf den fortgeltenden Koran widerlegt.
Vor einigen Jahren hielt ich dazu einen Vortrag über ‘Die große
Sünde der Missachtung der göttlichen Finanzverfassung’, der sich
auch in meinem Werke ‘Drei Klagen’ findet wie auch in
einem unabhängigen Werk mit gleichem Titel. In diesem Vortrag
habe ich zusätzlich zu den materiellen und moralischen Werten
die Details der Bedeutung dieser religiösen Pflicht und Gründe
für die Zurückhaltung der Leute bei ihrer Begleichung aufgeführt
und die Therapie gegen die Vernachlässigung ihrer Ausführung
näher untersucht.
Tatsächlich trägt schon das Bemühen, dieses Gottesgebot zu
erfüllen, für den Einzelnen wie auch für die Gesellschaft
besonderen Segen. Auf individueller Ebene kann die Khums
Steuer aus folgender Überlieferung abgeleitet werden, die ‘Ali
ibn Mahziyar von Imam al-Jawad (9) berichtet:
“Meine Anhänger, möge sie Allah zur Rechtschaffenheit führen,
bzw. einige von ihnen haben bei der Ausführung des ihnen
hinsichtlich ihrer finanziellen Verpflichtungen gegenüber uns
Auferlegten versagt. Als ich davon informiert wurde, wollte ich
sie reinigen und sie durch die Festsetzung der
diesjährigen Khums Steuer läutern, denn Gott der
Allmächtige sagt: ‘(9:103) Nimm Almosen von ihren Besitztümern,
auf dass du sie dadurch reinigen und sie läutern mögest.
Und bete für sie; denn dein Gebet ist ihnen Beruhigung. Und
Allah ist allhörend, allwissend. (9:104) Wissen sie denn nicht,
dass es Allah ist, Der von Seinen Dienern Reue annimmt und
Almosen entgegennimmt, und dass Allah der Allvergebende, der
Barmherzige ist? (9:105) Und sprich: «Wirket! Allah wird euer
Werk schauen, und so Sein Gesandter und die Gläubigen. Und
zurück sollt ihr gebracht werden zu dem Kenner des Verborgenen
und des Offenbaren; dann wird Er euch verkünden, was ihr zu tun
pflegtet.»’” (Koran 9:103-105)
Wie ganz offensichtlich aus den Worten des Imams (9) hervorgeht
befreit die Erfüllung der finanziellen Verpflichtung den
Leistenden von Geiz, Habgier und Engherzigkeit, fördert die
gegenseitige Zuneigung und Zusammenarbeit, und reinigt das
Vermögen, weil der Rest des eigenen Vermögens nach der
Begleichung der Fünftelsteuer erlaubt und sein Gebrauch dadurch
angenehm ist. Damit werden die eigenen guten Taten und die
Belohnungen dafür auf eine solch besondere Art und Weise
vermehrt, die niemand außer Gott der Allmächtige abschätzen
kann. In diesem Zusammenhang, sagt Er, der Allmächtige:
"Die ihr Gut hingeben für Allahs Sache, sie gleichen einem
Samenkorn, das sieben Ähren treibt, hundert Körner in jeder
Ähre. Allah vermehrt (es) weiter, wem Er will; und Allah ist
huldreich, allwissend.” (Koran 2:261)
ER hat auch versprochen, denjenigen vielfältig zu vergelten, die
ihr Vermögen um Seines Willens einsetzen. ER wird ihnen
zurückgeben, was immer sie als Almosen gegeben haben, zusätzlich
zu dem ihnen im Jenseits zustehenden Lohn. Daher sagt ER, der
Allmächtige:
“Sprich: «Fürwahr, mein Herr weitet und beschränkt die Mittel
zum Unterhalt, wem Er will von Seinen Dienern Und was immer ihr
spendet, Er wird es vergelten; und Er ist der beste Versorger.»”
(Koran 34:39)
Der Segen und die Vorteile für die Öffentlichkeit als Ganzes
sind so offensichtlich, dass es hier keiner näheren Erläuterung
bedarf.
Auf der anderen Seite hat die Nichteinhaltung dieser religiösen
Zahlungsverpflichtung äußerst schädliche Folgen, auf die der
erwartete Imam (12) in der zweiten Botschaft an Schaykh al-Mufid
hinwies. In dieser Botschaft, die sich im Werke von al-Tabrisi „Kitabul-Latij¡j“
findet bezieht sich der Imam (12) auf zwei besonders
schädliche Konsequenzen:
Erstens: Die Vernachlässigung der Begleichung der Khums
Steuer führt zur Verzögerung der Ankunft des erwarteten Imams
(12) mit der unmittelbaren Folge des fortgesetzten Leidens der
Menschheit aufgrund von Ungerechtigkeit, Verfolgung,
Unterdrückung, Verwirrung, Abweichung und der Vermehrung der dem
Höllenfeuer Ausgesetzten.
Zweitens: Wird diese Zahlungspflicht nicht erfüllt gibt es
keine Sicherheit vor Irreführung und Unruhestiftung, weil dann
irreführende Sekten (in den Überlieferungen als ‘Grüppchen (w.
Fähnchen)’ bezeichnet) solange auftauchen, bis der erwartete
Imam (12) kommt [weil die Arbeit der Gelehrten nicht mehr
finanziert wird und sie ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen
können, Anm. d. Ü.]. Und tatsächlich, sehen wir denn nicht
gegenwärtig so viele verführende ‘Grüppchen’? Alle
Orientierungspunkte verschwinden, die Leute sind dermaßen
durcheinander, dass sie vom Wege abkommen und nicht mehr zwischen
Recht und Unrecht zu unterscheiden vermögen - auch nicht
zwischen der Standarte der Wahrheit und der Verführung.
Im Gespräch über die zukünftige Irreführung fragte man einen der
heiligen Imame (a), wie man denn Sicherheit finden und diese
verwirrenden ‘Standarten’ noch erfolgreich erkennen könne: “Bei
Allah, unsere Sache ist doch klarer als das Licht der Sonne.”
Eines der Elemente, die dazu beitragen diese Klarheit zu
erlangen, ist nach der Botschaft des erwarteten Imams (12) die
Entrichtung der religiösen Zahlungsverpflichtungen.
Eine andere üble Konsequenz für die Verweigerer der
Fünftelsteuer (Khums) ist die, dass alle Bedrohungen und
Plagen, die gegen jene angekündigt worden sind, die sich
weigerten, die Armensteuer (Zakat) zu zahlen, auch jene
betrifft, welche die Gewinnsteuer (Khums) nicht zahlen
wollen. Diese beiden Steuerarten ähneln sich übrigen auch
wesentlich.
1. Sowohl Zakat als auch Khums sind finanzielle
Verpflichtungen, die dem gleichen Zweck der Förderung des Islams
dienen. Doch bei der Frage der Fälligkeit der Khums kommt
erschwerend hinzu, dass sie direkt mit den finanziellen
Verpflichtungen von Ahl al-Bayt und ihren Angehörigen
zusammenhängt, weil ihnen ja der Bezug jedweden Zakats
untersagt ist. Diesbezüglich heißt es bei Imam al-Sadiq (6):
“Als Allah, außer Dem es keinen Gott gibt, uns untersagt hat,
Almosen [sadaqah, Anm. d. Ü.] zu beziehen, gewährte ER uns als
Ausgleich das Khums. Deshalb dürfen wir auch kein Almosen
nehmen, während jedoch alle anderen verpflichtet sind, uns das
Khums zu zahlen.” [5]
Der Grund der Betonung des Zakat in der Frühzeit
des Islam verdankt sich der Art und Weise des Wirtschaftslebens
jener Zeit, da die Wirtschaft hauptsächlich auf den Dingen
beruhte, die der Zakat unterliegen.
2. Die Mehrheit der Vorschriften und Regeln zum Zakat
umfassen alle Arten der Pflichtausgaben um Gottes Willen, wozu
alle religiös gebotenen Finanzverpflichtungen gehören - nicht
nur das Zakat. Das Wort ‘Almosen’ im folgenden Koranvers
steht damit auch stellvertretend für die Verpflichtung zum
Zakat:
“Die Almosen (sadaqah) sind nur für die Armen und Bedürftigen
und für die mit ihrer Verwaltung Beauftragten und für die, deren
Herzen versöhnt werden sollen, für die (Befreiung von) Sklaven
und für die Schuldner, für die Sache Allahs und für den
Wanderer: eine Vorschrift von Allah. Und Allah ist allwissend,
allweise.“ (Koran 9:60)
Mit dieser weitergehenden Bedeutung versteht sich auch folgende
Aussage von Imam al-Baqir (5):
“Jedem Diener (Gottes), der (aus seinem Wohlstand) kein Zakat
leisten will, wird Gott gewisslich jenen (geschuldeten)
Betrag in eine Feuerschlange umwandeln, die seinen Hals
umschlingt und in sein Fleisch hinein beißt, bis die Abrechnung
mit ihm beendet ist. Dies ist ja die Bedeutung der Aussage
Gottes ‘[Und jene, die geizig sind mit dem, was Allah ihnen von
Seiner Huld verliehen, sollen nicht wähnen, es sei ihnen zum
Heil; nein, es ist ihnen zum Unheil.] Am Tage der
Auferstehung wird ihnen umgehängt werden, womit sie geizig
waren. [Allahs ist das Erbe der Himmel und der Erde, und
Allah ist wohl eures Tuns gewahr.]’” (Koran 3:180)
[6]
In dieser Überlieferung umfasst das Wort ‘Zakat’ also
alle religiösen (Finanz)Pflichten, von denen Khums eine
ist.
Eine der Maßnahmen, die der Gesandte Gottes gegen jene ergriff,
die sich weigerten, Zakat zu zahlen bestand darin, sie
aus der Moschee zu verweisen. Diese Vorgehensweise hat Imam
al-Baqir (5) überliefert:
“Der Gesandte Gottes war in der Moschee (in Medina), als er fünf
Leute nannte und zu ihnen sagte: ‘Verlaßt unsere Moschee und
betet hier nicht mehr, solange ihr das Zakat nicht
zahlt.’”[7]
Imam al-Sadiq (6) hat folgendes dazu überliefert:
“Wer immer sich weigert, auch nur ein Karat Zakat zu
zahlen, kann sich dann aussuchen, ob er als Jude oder als Christ
sterben will.”
[8]
Ähnlich sagt auch der Gesandte Gottes in seiner Anweisung an
Imam ‘Ali folgendes:
“Zehn Gruppen dieser Gemeinschaft glauben nicht an Allah, dem
All-Großen. Eine davon sind jene, die das Zakat nicht
zahlen wollen. Von den anderen acht Gruppen dieser Gemeinschaft
nimmt Gott das Gebet nicht an. Eine von ihnen sind jene, die
sich weigern das Zakat zu bezahlen. Wer nicht
einmal ein Karat Zakat zahlt ist weder ein Gläubiger noch
Muslim. Wer kein Zakat gezahlt hat wird Gott (dereinst)
bitten, ihm die Gelegenheit zu geben, in diese Welt
zurückzukehren. Dies ist die Bedeutung der Aussage Gottes,
‘(23:99) [Wenn der Tod an einen von ihnen herantritt, spricht
er:] «Mein Herr, sende mich zurück, (23:100) Auf dass
ich recht handeln möge in dem, was ich zurückließ.»
[Keineswegs, es ist nur ein Wort, das er ausspricht. Und hinter
ihnen ist eine Schranke bis zum Tage, an dem sie auferweckt
werden.]’” [9]
(Koran 23:99-100)
Wir beschließen diese Erörterung mit folgendem Koranvers:
“O die ihr glaubt, antwortet Allah und dem Gesandten, wenn er
euch ruft, auf dass er euch Leben gebe, und wisset, dass Allah
zwischen einen Menschen und sein Herz tritt, und dass zu Ihm ihr
werdet versammelt werden." (Koran 8:24)
__________________________________________________________________________________________
[1] Näheres siehe in al-Hurr
al-‘Amili, Wasa'il al-Schi‘ah, Buch der Regeln des
Khums, Kapitel: Kriegsbeute und nur dem Imam vorbehaltene
Taten, Band 6.
[2] Al-Hurr al-‘Amili, Wasa'il
al-Schi‘ah 6:380, S. 4 (Nur dem Imam vorbehaltene
Taten), Hadith 6.
[3] Vgl. etwa al-Zamakhschari, Tafsir
al-Kaschschaf (Auslegung des einbezogenen Koranverses),
Ahmad ibn Hanbal, al-Musnad, und viele andere
Referenzwerke. Zitiert von ‘Abd al-Husayn Scharaf al-Din,
al-Najj wa’l-'Ijtihad, S. 50.
[4] Al-Hurr al-‘Amili, Wasa'il
al-Schi‘ah 6:380, S. 1, Hadith 14 & 15.
[5] Al-Hurr al-‘Amili, Wasa'il
al-Schi‘ah 6:187, Hadith 7.
[6] Al-Hurr al-‘Amili, Wasa'il
al-Schi‘ah 6:11, Hadith 3.
[7] Al-Hurr al-‘Amili, Wasa'il
al-Schi‘ah 6:12, Hadith 7.
[8] Al-Hurr al-‘Amili, Wasa'il al-Schi‘ah
6:18, Hadith 5.
[9]Al-Hurr al-‘Amili, Wasa'il
al-Schiah 6:18, Hadith 3.
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