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Brief zum Kopftuchverbot in Frankreich

Am 11.12.2003 erließ ein staatlicher französischer
Sonderausschuss ein Gesetz, welches das Tragen aller religiösen Symbole
einschließlich des islamischen Kopftuchs, die jüdische Kippa sowie das Kreuz
verbietet. Wir bedauern dies und hoffen, dass der Präsident diesen Erlass nicht
unterzeichnet. Wir betrachten solches Gesetz als für folgende Gründe als ungerecht:
- Solche Gesetze verstoßen gegen die
Menschenrechte. Der Mensch hat das Recht auf Religionsfreiheit sowie auf die
Praktizierung seiner eigenen, religiösen Rituelle, solange diese die Interessen
seines Landes nicht beeinträchtigen.
- Überdies ist das islamische Kopftuch nicht
ausschließlich ein religiöses Symbol, sondern ein für das gesamte Leben der
muslimischen Frau charakteristisches Zeichen. Ein Kopftuch zu tragen, bedeutet
genau genommen, dass eine Frau den geraden, frevellosen Weg gehen soll.
- Da die muslimische Frau das Kopftuch als einen
festen Bestandteil ihres Daseins ansieht, und auf dies folglich nicht verzichten kann, hat das zur Folge, dass sie
die Schule verlassen werde. Das ist aber wieder ein Verstoß gegen die
Menschenrechte, denn eines der Rechte des Menschen ist das auf Bildung.
- Die Heilige Maria beispielsweise war eine fromme, saubere Frau, die Allah
unaufhörlich anbetete. Sie war verschleiert, und wollte sich nicht jedem
zeigen. Sie würde die Erste sein, die solch ein Gesetz ablehnt, denn sie will,
dass die Frauen sie zum Vorbild nehmen.
- Dem laizistische
Staatssystem, welches im Westen praktiziert wird, liegt zu Grunde, dass es
Staat und Religion trennt. Diese Trennung heißt aber nicht, dass man der
Religion gegenüber feindlich wird. Das widerspricht also den Werten des Laizismus.
- Die Leute im
Westen sind endlich zur Einsicht gekommen, dass der einzige Weg zur Behandlung
des Menschen Krankheiten wie z. B. AIDS sowie der sozialen Syndrome wie z. B.
Selbstmordfälle und Verbrechen in der Unterstützung geistlicher Werte des
Individuums liegt. Das Kopftuch ist einer dieser Werte.
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