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Adoption zwischen Scharia und
Brauch

Im Namen des Erhabenen
Adoption im Sinne von Umhegen der
Kinder anderer, ihrer Betreuung und Erziehung ist eine
menschliche, großartige Tat, die viel Nutzen beinhaltet, davon:
1. Jenen, die keine Nachkommen
bekommen können, die Gelegenheit bieten, diesen Segen durch
adoptierte Kinder zu erfahren.
2. Bewahrung des Lebens der Kinder,
die von ihren Eltern aus diesem oder jenem Grund aufgegeben
wurden, entweder dadurch, dass sie die Kinder auf die Straße
setzen oder in einem Waisenheim abgeben.
3. Verminderung der Last, die
einige Familien tragen und die damit verbundenen Kosten für die
vielen Kinder, und deshalb gibt es eine Überlieferung, die
besagt
„Die kleine Anzahl der Kinder ist die goldene Mitte“ (قلة
العيال أحد اليسارين).
4. Es kann sein, dass das
Adoptivkind ein Waisenkind ist, so kommt dem Adoptierenden eine
großartige Belohnung zuteil. Eine Überlieferung des Propheten
(saw) besagt:
„Ich und der Fürsorger für ein Waisenkind sind wie
diese zwei“ (أنا
وكافل اليتيم كهاتين)
und zeigte dabei mit seinen zwei nebeneinander liegenden Finger
als Verdeutlichung der Stellung des Fürsorgers für ein
Waisenkind zu ihm (saw) am Tage des Gerichts.
Ferner kommt die menschliche
Barmherzigkeit durch den Prozess der Adoption deutlich zum
Ausdruck, die von der Barmherzigkeit des allmächtigen Allahs
abgeleitet ist, die für Ihn Seine liebste Eigenschaft darstellt,
so dass Er unter Seinen Namen nur die zwei von der
Barmherzigkeit (ar-rahma) abgeleitete Namen (Ar-rahman,
ar-rahim) für die Basmala ausgewählt hat, um damit alles
zu beginnen.
Und laut Überlieferung heißt es, dass Allah unter
seinen Untergebenen die Barmherzigen liebt und Er liebt die
Sanftmut des Herzens und belohnt sie ohne weiteres, weil Er
großzügig ist und keiner Ihm zuvorkommt in der Großzügigkeit,
und wenn ein Geschöpf diese Barmherzigkeit in sich trägt, so
wird er reichlich belohnt.
Aus manchen Propheten-Geschichten
erfahren wir, dass eine verworfene Frau ins Paradies eintritt,
weil sie einer durstigen Katze, die sich in der Nähe eines
Brunnens befand, aber nicht daraus trinken konnte, Wasser
besorgte und es ihr zu trinken gab. Der Prophet dieser Zeit
teilte den Menschen dann mit, dass Allah für diese Frau auf Grund
dieser Tat das Paradies bestimmt hat, natürlich unter der
Voraussetzung, dass sie sich von nun an der Verworfenheit
lossagt.
Der Prophet Mohammed (saw) adoptierte den Jungen Zaid
bin Haritha bis er erwachsen wurde, dann gab er ihm seine
Cousine Zeinab zur Frau. Auch als Abu Talib (as) bezüglich des
Unterhalts schwierige Zeiten durchlebte, haben der Prophet (saw)
und sein Onkel Hamza (as) ausgemacht, ihm zu helfen, weil er
viele Kinder hatte, so hat der Prophet (saw) Ali (as) und
al-Hamza Ja’far (as) genommen, die sie großgezogen haben. Jedoch
sind wir der Überzeugung, dass die Erziehung und Übernahme der
Verantwortung für Ali von Seiten des Propheten eine göttliche
weise Planung war, um die Botschaft des Propheten (saw)
aufrechtzuerhalten und fortzusetzen.
Diese menschliche Tat bzw. die
Adoption muss im Rahmen rechtlicher (Scharia-) Bestimmungen
erfolgen, weil Chaos, insbesondere in Sachen Abstammung
abgelehnt wird und die Scharia ist nur offenbart worden,
um das Leben der Menschen zu regeln und sie im Diesseits als
auch im Jenseits glücklich zu machen. Doch leider ist sich die
Gesellschaft dieser Scharia-Bestimmungen für die Adoption nicht
bewusst, was zu vielen Verderbtheiten geführt hat und zu einem
chaotischen Verhältnis von Rechten und Pflichten, was uns dazu
veranlasst hat, in den folgenden Punkten, die die Antworten auf
die Hauptfragen in diesem Bereich darstellen, darauf aufmerksam
zu machen:
1. Die Adoption hat keine
abstammungsrechtliche Wirkungen, d.h. weder wird die
adoptierende Frau zur Mutter noch der adoptierende Mann zum
Vater und daraus folgt, dass die Mutter vor dem adoptierten
Jungen Hijab tragen muss und das adoptierte Mädchen vor dem
Vater und vor seinen Söhnen, die der Brauch als ihre Brüder
sieht. Der Mann hat das Recht, dieses adoptierte Mädchen zu
heiraten so wie der Prophet (saw) die Frau seines Adoptivsohns Zaid, nachdem dieser sich von ihr scheiden ließ, heiratete, was
auf den Befehl Allahs erfolgte:
"Und als du dem, dem Allah
Gunst erwiesen hat und dem du Gunst erwiesen hast, sagtest:
Behalte deine Frau und fürchte Allah; und du verbargst in dir,
was Allah offenbart und du fürchtetest die Menschen und Allah
ist es eher zu fürchten, und als Zaid seine eheliche Beziehung
zu ihr beendete, haben Wir sie mit dir verheiratet, damit es den
Gläubigen nicht zur Bedrängnis wird bezüglich der Frauen ihrer
adoptierten Söhne, wenn diese die eheliche Beziehung zu ihren
Frauen beendet haben, und der Wille Allahs ward geschehen"
(Al-Ahzab:37).
Die Araber haben dies früher verboten, weil sie
diese adoptierten Söhne als ihre leiblichen Söhne betrachteten.
Wenn die Eltern dieses Problem
umgehen wollen und sie den Jungen oder das Mädchen für sich „unrechtmäßig“
(als Ehemann/Ehefrau) machen wollen, dann besteht die legitime
Lösung darin, dass die Erzieherin bzw. die Mutter das Kind gemäß
Brauch stillt, sofern sie Muttermilch hat, gemäß den Bedingungen
des „verbietenden Stillens“.
Zu diesen Bedingungen gehört unter
anderem, dass das Kind unter zwei Jahre alt ist und dass es 15
mal in Folge gestillt wird, ohne dass es dazwischen mit anderer
Milch wie z.B. Pulvermilch gestillt wird oder mit Essen
gefüttert wird. Durch diese Vorgehensweise bzw. durch das
Stillen wird die Frau zu seiner Mutter und der Mann zu seinem
Vater und ihre Kinder werden zu seinen Geschwistern, und sollte
sie keine Muttermilch haben, soll sie ihn ihrer Schwester geben,
so wird sie zu seiner Tante und wenn es ein Mädchen ist, soll
sie der Mann seiner Schwester zum Stillen geben, und so wird er
zu ihrem Onkel usw.
2. Zusätzlich gilt zu
berücksichtigen, dass das Adoptivkind nicht von seinen
Adoptiveltern erbt, und sie erben auch nicht von ihm, weil
zwischen ihnen kein Abstammungsverhältnis besteht. Wenn der
Adoptierende ihm von seinem Vermögen geben will, so soll er ihm
entweder während seiner Lebzeit das geben, was er will oder für
ihn einen Anteil aus dem Drittel seiner Hinterlassenschaft
bestimmen, bei dem er gemäß der Scharia das Recht hat, darüber
nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Das Adoptivkind darf nicht
nach den Scharia-Bestimmungen bezüglich der Teilung der
Hinterlassenschaft erben, auch wenn es amtlich als Sohn/Tochter
des Verstorbenen gemeldet ist.
3. Es ist nichts dagegen
einzuwenden, dass man sein Adoptivkind mit seinem Namen beim
Standesamt oder bei der Staatsangehörigkeitsbehörde meldet,
damit es all seine Bürgerrechte genießen kann, wie z.B. Bildung,
Eheschließung und Grundbesitzangelegenheiten, wichtig ist aber,
dass keine Rechtswirkungen daraus folgen hinsichtlich der
Abstammung und des Erbes. Und um dieses Problem zu umgehen, soll
er dies schriftlich festhalten, und dabei zwei rechtschaffene
Menschen als Zeugen nehmen, dass dies nicht sein leibliches Kind
ist und dieses Problem wie bereits in den oben genannten Punkten
beschrieben behandelt.
4. Ich weiß, dass es aus
islamisch-rechtlicher Sicht keinen Einwand gibt, und dass es
sogar geboten ist manchmal die abgelegten Kinder von den Findel-
und Waisenhäusern und anderen Einrichtungen aufzunehmen und dass
man das Notwendige tun muss, um diesen Kindern Geborgenheit und
Erziehung zu sichern. Ist die Herkunft des Kindes bekannt, so
ist es nach seinem Herkunftsnamen zu benennen gemäß dem, was
Allah der Erhabene sagt:
"Und ruft sie nach ihren Vätern, dies
ist gerechter bei Allah“ (Al-Ahzab: 5ff)
als einige Zaid mit
den Namen „Zaid bin Mohammed“ benannt haben. In diesem Fall gilt
für alle Beteiligten, die rechtswirkenden
Abstammungsverhältnisse zu dem Vater festzuhalten.
5. Aus islamisch-rechtlicher Sicht
liegt im Adoptiv- oder Findelkind selbst kein Mangel vor, auch
nicht im unehelichen Kind, denn es wird nicht mit dem Vergehen
seiner Eltern belastet. Und wenn das islamische Recht ihn einige
Positionen wie z.B. die des Vorbeters beim islamischen Gebet
oder die der Referenz (Marjiyia) verbietet, so erfolgt dies aus
gesellschaftlichen Gründen, die nicht damit zusammenhängen, dass
es in seiner Person an etwas mangelt oder dass er verworfen sei,
sondern um Rücksicht auf die Gefühle der Gesellschaft zu nehmen,
die eine Abneigung dagegen hätte, ihn als Vorbeter zu nehmen
oder ihn als Referenz nachzuahmen, so wie es beim Gelehrten
nicht gerne gesehen wird, dass er auf der Strasse isst oder ohne
Kopfbedeckung läuft; rechtlich gesehen ist daran nichts
auszusetzen, aber der allgemeine Brauch steht dem ablehnend
gegenüber, so wird Rücksicht auf letzteres genommen.
6. Dem Adoptivkind muss von Anfang
an schon in seiner Kindheit die Wahrheit gesagt werden, um allen
Beteiligten eine reibungslose Umsetzung der islamischen
Rechtsvorschriften (Scharia), wie z.B. das Tragen von Hijab der
Adoptivmutter oder Schwestern vor ihm, zu ermöglichen. Die
Wahrheit ihm jedoch vorzuenthalten bis er erwachsen wird, würde
Schwierigkeiten bei der Umsetzung verursachen, auch wenn die
Untergebenen Gott gegenüber zum Gehorsam verpflichtet sind, und
sie sich nicht dagegen widersetzen oder ihre Pflichten
hinausschieben können.
7. Es gibt kein bestimmtes Alter
für eine Adoption, jedoch räumt die Adoption eines Kindes unter
zwei Jahren die Möglichkeit einiger legitimer Lösungen ein, die
wir unter Punkt 1 erwähnt haben.
Mohammed al-Yaqoobi
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