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Über das Fasten im Heiligen Monat Ramadan
sowie aktuelle Rechtsurteile hierzu von seiner Eminenz Ayatollah
Scheich Mohammad Musa al Yaqoobi

Einleitung:
Der Heilige Prophet (s) rief alle
Menschen zum Fasten im Heiligen Monat Ramadan auf in dem er
sagte:
"Oh Ihr Menschen, wahrlich der Monat Allahs kommt immer
näher, voller Segen, Erbarmen und Vergeben durch ihn. Es ist der
Monat, welcher bei Allah der Beste ist und all seine Tage und
Nächte sind besser als andere Tage und Nächte in den anderen
Monaten. Und seine Stunden sind besser als andere Stunden in
anderen Monaten."
Fasten bedeutet aber nicht nur sich des Essens
zu enthalten, sondern auch seine Zunge, seine Hände, seine Ohren
und all seine anderen Körperteile von Schädlichem Verhalten
fernzuhalten. (etwas das nicht nur im Ramadan geschehen sollte).
Imam Sadiq (a.s) sagte:
"Wenn ihr fastet, dann schützt eure
Zunge vor dem Lügen, senkt eure Blicke vor dem was Allah euch
verboten hat zu betrachten, kämpft nicht miteinander, seid
aufeinander nicht eifersüchtig und seit nicht ungerecht
gegeneinander. Bleibt fern von falscher Anschuldigung, Lügen,
Kampf, Verdächtigungen, Verleumdungen und übler Nachrede. Seid
einander von denen, die nach vorne Blicken, das Jenseits im
Auge, und wartet auf eure Tage, wartend auf das was Allah für
all jene versprochen hat, sich dich darauf vorbereitet haben
ihren Schöpfer zu treffen. Habt Ruhe, Besonnenheit,
Gelassenheit, Demut, Gehorsam und Ernsthaftigkeit und seit ein
unterwürfiger Diener Allahs, der seinen Herrn fürchtet. Fürchtet
Seine Strafe genauso in dem Maße wie ihr auf seine Vergebung
hofft." (Quelle: The rites of Rajab, Shaban and Ramadan)
Der Heilige Quran über das Fasten im Heiligen
Monat Ramadan:
Die Fastenzeit beginnt vom 1. Tag des Ramadan bis zum letzten
Tag des Heiligen Monats. Gefastet wird von der Morgendämmerung (Fajr)
bis zum Sonnenuntergang(Maghrib). Allah s.t. sagt hierzu im
heiligen Quran:
"O ihr, die ihr glaubt! Das Fasten ist
euch vorgeschrieben, so wie es denen vorgeschrieben war, die vor
euch waren. Vielleicht werdet ihr (Allah) fürchten." [2:183]
"Es sind nur abgezählte Tage. Und wer von euch krank ist oder
sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage
(fasten). Und denen, die es mit großer Mühe ertragen können, ist
als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. Und wenn jemand
freiwillig Gutes tut, so ist es besser für ihn. Und daß ihr
fastet, ist besser für euch, wenn ihr es (nur) wüßtet!" [2:184]
"Der Monat Ramadan ist es, in dem der Qur'an als Rechtleitung für
die Menschen herabgesandt worden ist und als klarer Beweis der
Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer also von euch in dem
Monat zugegen ist, der soll in ihm fasten. Und wer krank ist
oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer
Tage (fasten) - Allah will es euch leicht, Er will es euch nicht
schwer machen - damit ihr die Frist vollendet und Allah rühmt,
daß Er euch geleitet hat. Vielleicht werdet ihr dankbar sein."
[2:185]
"Und wenn dich Meine Diener über Mich befragen, so bin Ich
nahe; Ich höre den Ruf des Rufenden, wenn er Mich ruft. Deshalb
sollen sie auf Mich hören und an Mich glauben. Vielleicht werden
sie den rechten Weg einschlagen. Es ist euch erlaubt, euch in der Nacht des Fastens euren
Frauen zu nähern; sie sind Geborgenheit für euch und ihr seid
Geborgenheit für sie. Allah weiß, daß ihr gegen euch selbst
trügerisch gehandelt habt, und Er wandte euch Seine Gnade wieder
zu und vergab euch. So pflegt nun Verkehr mit ihnen und trachtet
nach dem, was Allah für euch bestimmt hat. Und esset und trinkt,
bis der weiße Faden von dem schwarzen Faden der Morgendämmerung
für euch erkennbar wird. Danach vollendet das Fasten bis zur
Nacht." (2:186)
Allgemeine Aspekte, welche das Fasten ungültig machen:
-
Absichtliches Essen und Trinken
-
Absichtliche Beibehaltung der rituellen Verunreinigung durch den
Geschlechtsverkehr oder durch die beendetet Menstruation
nach der Morgendämmerung (ist man krank und kann die
rituelle Waschung nicht durchführen, sollte man die
Trockenwaschung (Tayymamum) durchführen, bevor die
Morgendämmerung beginnt.
-
Das Herunterschlucken von Wasser beim Zähneputzen
Allgemeine Fragen zum Verhalten beim Fasten:
FRAGE: Muss das Fasten wiederholt werden, wenn man
versehentlich wenige Minuten zu früh das Fasten brach?
ANTWORT: Nein.
FRAGE: Ist es erlaubt tagsüber zu schlafen und abends kurz
vor dem Fastenbrechen z. B. erst aufzustehen um die Zeit des
Fastens zu erleichtern? (besonders in den Sommermonaten?)
ANTWORT: Ja das ist erlaubt.
FRAGE: Was ist das Urteil über das Einatmen des Dampfes
während des Fastens?
ANTWORT: Das ist nicht erlaubt, wenn der Dampf stark ist.
FRAGE: Ist das Konsumieren von Zigaretten während des
Fastens erlaubt?
ANTWORT: Nein, das ist nicht erlaubt.
FRAGE: Ist das Fasten gültig, wenn man unabsichtlich, etwas
trinkt oder isst?
ANTWORT: Ja, das Fasten ist trotzdem gültig.
FRAGE: Wie ist das Urteil zu jenen, die fasten aber nicht
beten. Ist ihr Fasten dann ungültig? ANTWORT: Das Fasten ist in diesem Fall gültig, aber Allah
nimmt nur das Fasten jener an, die ihn fürchten.
Fragen zur medizinischen Versorgung und Hygiene während des
Fastens:
FRAGE: Ist es erlaubt während des Fastens Spritzen zu
bekommen, wenn diese keine Nahrungsmittel beinhalten? ANTWORT: Ja, das ist erlaubt.
FRAGE: Macht plötzlich auftretendes Nasenbluten das Fasten
ungültig? ANTWORT: Nein.
FRAGE: Ist der Besuch beim Zahnarzt erlaubt, wenn diese
Behandlungen, in denen Blut in den Mund läuft, durchführt,
und man den Mund mit Wasser ausspült, und nichts schluckt?
ANTWORT: Das ist erlaubt, aber man muss es unterlassen, wenn
es nicht notwendig ist.
FRAGE: Was sollen solche Menschen tun, welche Diabetes haben
und geregelte Mahlzeiten zu sich nehmen müssen, z. B. alle 3
Stunden. Somit dürften sie niemals fasten. Müssen sie
deshalb z. B. Geld bezahlen? ANTWORT: Ja sie sind verpflichtet, Geld zu bezahlen und
sollen im Monat Ramadan nur das essen was für sie zwingend
erforderlich ist. Wenn sie später die Möglichkeit des
Fastens haben, so sollen sie dann die versäumten Tage
nachholen.
FRAGE: Darf eine Frau im Ramadan das Fasten brechen, wenn
sie sich nicht wohl fühlt? ANTWORT: Eine schwangere Frau darf ihr Fasten brechen, wenn
sie das Gefühl hat, dass das Fasten ihr schadet, oder dass
es die natürliche Entwicklung ihres Ungeborenen
beeinträchtigt.
FRAGE: Darf ein Fastender die Zähne saubermachen? Was soll
er dabei beachten? ANTWORT: Ein Fastender darf seine Zähne saubermachen, aber
er muss zugleich beachten, dass nichts (z.B. Wasser) in die
Mundhöhle gelangt.
Fragen zum Fasten während der Arbeit und Schule:
FRAGE: Ist es dem Koch erlaubt, während des Fastens dennoch
Speisen mit der Zunge zu probieren, wenn er die Nahrung
wieder schluckt, noch kaut? ANTWORT: Ja, das ist erlaubt.
FRAGE: Ist es erlaubt nicht zu fasten, wenn man meint, es
aufgrund der anstrengenden Arbeit nicht zu schaffen? (z.B.
schwere körperliche Arbeit, kein Verständnis durch den
Arbeitgeber, da dieser nicht fastet) ANTWORT:
"Gehorche dem Geschöpf nicht, wenn es zur Ungehorsamkeit des
Schöpfers führt’."
Wenn es so
unerträglich ist, so soll er soviel essen und trinken wie es
nötig ist, damit er in der Lage ist, seine Arbeit zu
verrichten. Nachdem er ausreichend gegessen und getrunken
hat, muss er weiter fasten und versäumten Tage nachholen.
FRAGE: Viele Lehrer in Europa sind der Meinung, dass Kinder
die fasten, in dieser Zeit schlechter und unkonzentrierter
in de Schule sind. Sie fordern die Kinder teilweise sogar
zum Essen und trinken auf. Was raten sie den Eltern, wie
sollen sie sich verhalten, auch um das Klima in der Klasse
nicht zu schaden? ANTWORT: Ein Vorschlag ist, vorbeugend die Kinder frühzeitig
an das Fasten zu gewöhnen (z. B. hin und wieder ein Tage zu
fasten). Ebenso ist es ratsam durch ein Gespräch mit der
Schulleitung nach Lösungen zu suchen, ohne dass das Fasten
gebrochen werden muss
Fragen zum Nachholen des Fastens
FRAGE: Wie ist das Urteil zu jenen, die bis kurz nach dem
Sonnenaufgang unrein sind (z.B. durch GV, Periode). Müssen
diese Kaffara zahlen, wenn sie die Möglichkeit hatten sich
frühzeitig zu reinigen? ANTWORT: Man muss in diesem Fall den versäumten Tag
nachholen und Kaffara zahlen.
FRAGE: Wie errechnet man die Kaffara? Und wie und an wen
soll diese gezahlt werden? ANTWORT: Vorsichtshalber sollte man 60 Bedürftigen ernähren,
indem er selber jedem Bedürftigen eine Portion anbietet,
oder jemanden bevollmächtigt, der dies für ihn macht.
FRAGE: Ist das Nachholen der versäumten Fasttage für die
Frauen innerhalb eines Jahres bis zum nächsten Ramadan
Pflicht? ANTWORT: Ja.
FRAGE: Sollte das Nachholen der noch zu fastenden Tage an
einem Stück erfolgen? ANTWORT: Nein.
FRAGE: Wenn man sich nicht mehr sicher ist, wie viele Tage
man nachzuholen hat (z.B. weil man viele Jahre nicht
gefastet hat), kann man diese dann bezahlen, oder ist man
verpflichtet solange man lebt, die Tage nachzufasten
(ungefähr die Anzahl die man vermutet?) ANTWORT: Wenn man absichtlich Fasttage versäumt hat, so muss
man die versäumten Tage nachholen und Kaffara (60 Bedürftige
ernähren) zahlen. Wenn man nun für einen bestimmten legalen
Grund (Reise, Krankheit u. a.) nicht gefastet hat, dann muss
man nur die versäumten Tage nachfasten. Wenn du dir über die
versäumten Tage nicht sicher bist, holst du so viele nach,
wie du meinst versäumt zu haben.
FRAGE: Darf man für verstorbene Fasten, wenn
diese es zu Lebzeiten versäumt haben? ANTWORT: Ja.
FRAGE: Muss das Fasten wiederholt werden,
wenn man versehentlich wenige Minuten zu früh das Fasten
brach? ANTWORT: Nein.
FRAGE: Ist das Fasten gültig, wenn man
unabsichtlich, etwas trinkt oder isst?
ANTWORT: Ja, das Fasten ist trotzdem gültig.
FRAGE: Wie ist das Urteil zu jenen, die
fasten aber nicht beten. Ist ihr Fasten dann ungültig?
ANTWORT: Das Fasten ist in diesem Fall richtig, aber Allah
nimmt nur das Fasten jener an, die ihn fürchten.
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