Offizielle Seite des Marjaa Ayatollah Sheikh Mohammad Musa Al-Yaqoobi

zurück

Über das Fasten im Heiligen Monat Ramadan sowie aktuelle Rechtsurteile hierzu von seiner Eminenz Ayatollah Scheich Mohammad Musa al Yaqoobi



Einleitung:

Der Heilige Prophet (s) rief alle Menschen zum Fasten im Heiligen Monat Ramadan auf in dem er sagte:

"Oh Ihr Menschen, wahrlich der Monat Allahs kommt immer näher, voller Segen, Erbarmen und Vergeben durch ihn. Es ist der Monat, welcher bei Allah der Beste ist und all seine Tage und Nächte sind besser als andere Tage und Nächte in den anderen Monaten. Und seine Stunden sind besser als andere Stunden in anderen Monaten."

Fasten bedeutet aber nicht nur sich des Essens zu enthalten, sondern auch seine Zunge, seine Hände, seine Ohren und all seine anderen Körperteile von Schädlichem Verhalten fernzuhalten. (etwas das nicht nur im Ramadan geschehen sollte).

Imam Sadiq (a.s) sagte:

"Wenn ihr fastet, dann schützt eure Zunge vor dem Lügen, senkt eure Blicke vor dem was Allah euch verboten hat zu betrachten, kämpft nicht miteinander, seid aufeinander nicht eifersüchtig und seit nicht ungerecht gegeneinander. Bleibt fern von falscher Anschuldigung, Lügen, Kampf, Verdächtigungen, Verleumdungen und übler Nachrede. Seid einander von denen, die nach vorne Blicken, das Jenseits im Auge, und wartet auf eure Tage, wartend auf das was Allah für all jene versprochen hat, sich dich darauf vorbereitet haben ihren Schöpfer zu treffen. Habt Ruhe, Besonnenheit, Gelassenheit, Demut, Gehorsam und Ernsthaftigkeit und seit ein unterwürfiger Diener Allahs, der seinen Herrn fürchtet. Fürchtet Seine Strafe genauso in dem Maße wie ihr auf seine Vergebung hofft." (Quelle: The rites of Rajab, Shaban and Ramadan)
 

Der Heilige Quran über das Fasten im Heiligen Monat Ramadan:


Die Fastenzeit beginnt vom 1. Tag des Ramadan bis zum letzten Tag des Heiligen Monats. Gefastet wird von der Morgendämmerung (Fajr) bis zum Sonnenuntergang(Maghrib). Allah s.t. sagt hierzu im heiligen Quran:
 

"O ihr, die ihr glaubt! Das Fasten ist euch vorgeschrieben, so wie es denen vorgeschrieben war, die vor euch waren. Vielleicht werdet ihr (Allah) fürchten." [2:183]


"
Es sind nur abgezählte Tage. Und wer von euch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage (fasten). Und denen, die es mit großer Mühe ertragen können, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. Und wenn jemand freiwillig Gutes tut, so ist es besser für ihn. Und daß ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr es (nur) wüßtet!" [2:184]

"Der Monat Ramadan ist es, in dem der Qur'an als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist und als klarer Beweis der Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer also von euch in dem Monat zugegen ist, der soll in ihm fasten. Und wer krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage (fasten) - Allah will es euch leicht, Er will es euch nicht schwer machen - damit ihr die Frist vollendet und Allah rühmt, daß Er euch geleitet hat. Vielleicht werdet ihr dankbar sein." [2:185]

"Und wenn dich Meine Diener über Mich befragen, so bin Ich nahe; Ich höre den Ruf des Rufenden, wenn er Mich ruft. Deshalb sollen sie auf Mich hören und an Mich glauben. Vielleicht werden sie den rechten Weg einschlagen. Es ist euch erlaubt, euch in der Nacht des Fastens euren Frauen zu nähern; sie sind Geborgenheit für euch und ihr seid Geborgenheit für sie. Allah weiß, daß ihr gegen euch selbst trügerisch gehandelt habt, und Er wandte euch Seine Gnade wieder zu und vergab euch. So pflegt nun Verkehr mit ihnen und trachtet nach dem, was Allah für euch bestimmt hat. Und esset und trinkt, bis der weiße Faden von dem schwarzen Faden der Morgendämmerung für euch erkennbar wird. Danach vollendet das Fasten bis zur Nacht." (2:186)
 

Allgemeine Aspekte, welche das Fasten ungültig machen:

  •  Absichtliches Essen und Trinken
     

  • Absichtliche Beibehaltung der rituellen Verunreinigung durch den Geschlechtsverkehr oder durch die beendetet Menstruation nach der Morgendämmerung (ist man krank und kann die rituelle Waschung nicht durchführen, sollte man die Trockenwaschung (Tayymamum) durchführen, bevor die Morgendämmerung beginnt.
     

  • Das Herunterschlucken von Wasser beim Zähneputzen
     

Allgemeine Fragen zum Verhalten beim Fasten:

FRAGE:
Muss das Fasten wiederholt werden, wenn man versehentlich wenige Minuten zu früh das Fasten brach?
ANTWORT:
Nein.


FRAGE: Ist es erlaubt tagsüber zu schlafen und abends kurz vor dem Fastenbrechen z. B. erst aufzustehen um die Zeit des Fastens zu erleichtern? (besonders in den Sommermonaten?)
ANTWORT:
Ja das ist erlaubt.


FRAGE: Was ist das Urteil über das Einatmen des Dampfes während des Fastens?
ANTWORT:
Das ist nicht erlaubt, wenn der Dampf stark ist.


FRAGE: Ist das Konsumieren von Zigaretten während des Fastens erlaubt?
ANTWORT:
Nein, das ist nicht erlaubt.


FRAGE: Ist das Fasten gültig, wenn man unabsichtlich, etwas trinkt oder isst?
ANTWORT: Ja, das Fasten ist trotzdem gültig.


FRAGE: Wie ist das Urteil zu jenen, die fasten aber nicht beten. Ist ihr Fasten dann ungültig?
ANTWORT: Das Fasten ist in diesem Fall gültig, aber Allah nimmt nur das Fasten jener an, die ihn fürchten.
 

Fragen zur medizinischen Versorgung und Hygiene während des Fastens:

FRAGE: Ist es erlaubt während des Fastens Spritzen zu bekommen, wenn diese keine Nahrungsmittel beinhalten?
ANTWORT: Ja, das ist erlaubt.


FRAGE: Macht plötzlich auftretendes Nasenbluten das Fasten ungültig?
ANTWORT: Nein.


FRAGE: Ist der Besuch beim Zahnarzt erlaubt, wenn diese Behandlungen, in denen Blut in den Mund läuft, durchführt, und man den Mund mit Wasser ausspült, und nichts schluckt?
ANTWORT: Das ist erlaubt, aber man muss es unterlassen, wenn es nicht notwendig ist.


FRAGE: Was sollen solche Menschen tun, welche Diabetes haben und geregelte Mahlzeiten zu sich nehmen müssen, z. B. alle 3 Stunden. Somit dürften sie niemals fasten. Müssen sie deshalb z. B. Geld bezahlen?
ANTWORT: Ja sie sind verpflichtet, Geld zu bezahlen und sollen im Monat Ramadan nur das essen was für sie zwingend erforderlich ist. Wenn sie später die Möglichkeit des Fastens haben, so sollen sie dann die versäumten Tage nachholen.


FRAGE: Darf eine Frau im Ramadan das Fasten brechen, wenn sie sich nicht wohl fühlt?
ANTWORT: Eine schwangere Frau darf ihr Fasten brechen, wenn sie das Gefühl hat, dass das Fasten ihr schadet, oder dass es die natürliche Entwicklung ihres Ungeborenen beeinträchtigt.


FRAGE: Darf ein Fastender die Zähne saubermachen? Was soll er dabei beachten?
ANTWORT: Ein Fastender darf seine Zähne saubermachen, aber er muss zugleich beachten, dass nichts (z.B. Wasser) in die Mundhöhle gelangt.
 

Fragen zum Fasten während der Arbeit und Schule:

FRAGE: Ist es dem Koch erlaubt, während des Fastens dennoch Speisen mit der Zunge zu probieren, wenn er die Nahrung wieder schluckt, noch kaut?
ANTWORT: Ja, das ist erlaubt.


FRAGE: Ist es erlaubt nicht zu fasten, wenn man meint, es aufgrund der anstrengenden Arbeit nicht zu schaffen? (z.B. schwere körperliche Arbeit, kein Verständnis durch den Arbeitgeber, da dieser nicht fastet)
ANTWORT: "Gehorche dem Geschöpf nicht, wenn es zur Ungehorsamkeit des Schöpfers führt’."
Wenn es so unerträglich ist, so soll er soviel essen und trinken wie es nötig ist, damit er in der Lage ist, seine Arbeit zu verrichten. Nachdem er ausreichend gegessen und getrunken hat, muss er weiter fasten und versäumten Tage nachholen.


FRAGE: Viele Lehrer in Europa sind der Meinung, dass Kinder die fasten, in dieser Zeit schlechter und unkonzentrierter in de Schule sind. Sie fordern die Kinder teilweise sogar zum Essen und trinken auf. Was raten sie den Eltern, wie sollen sie sich verhalten, auch um das Klima in der Klasse nicht zu schaden?
ANTWORT: Ein Vorschlag ist, vorbeugend die Kinder frühzeitig an das Fasten zu gewöhnen (z. B. hin und wieder ein Tage zu fasten). Ebenso ist es ratsam durch ein Gespräch mit der Schulleitung nach Lösungen zu suchen, ohne dass das Fasten gebrochen werden muss
 

Fragen zum Nachholen des Fastens

FRAGE: Wie ist das Urteil zu jenen, die bis kurz nach dem Sonnenaufgang unrein sind (z.B. durch GV, Periode). Müssen diese Kaffara zahlen, wenn sie die Möglichkeit hatten sich frühzeitig zu reinigen?
ANTWORT: Man muss in diesem Fall den versäumten Tag nachholen und Kaffara zahlen.


FRAGE: Wie errechnet man die Kaffara? Und wie und an wen soll diese gezahlt werden?
ANTWORT: Vorsichtshalber sollte man 60 Bedürftigen ernähren, indem er selber jedem Bedürftigen eine Portion anbietet, oder jemanden bevollmächtigt, der dies für ihn macht.


FRAGE: Ist das Nachholen der versäumten Fasttage für die Frauen innerhalb eines Jahres bis zum nächsten Ramadan Pflicht?
ANTWORT: Ja.


FRAGE: Sollte das Nachholen der noch zu fastenden Tage an einem Stück erfolgen?
ANTWORT: Nein.


FRAGE: Wenn man sich nicht mehr sicher ist, wie viele Tage man nachzuholen hat (z.B. weil man viele Jahre nicht gefastet hat), kann man diese dann bezahlen, oder ist man verpflichtet solange man lebt, die Tage nachzufasten (ungefähr die Anzahl die man vermutet?)
ANTWORT: Wenn man absichtlich Fasttage versäumt hat, so muss man die versäumten Tage nachholen und Kaffara (60 Bedürftige ernähren) zahlen. Wenn man nun für einen bestimmten legalen Grund (Reise, Krankheit u. a.) nicht gefastet hat, dann muss man nur die versäumten Tage nachfasten. Wenn du dir über die versäumten Tage nicht sicher bist, holst du so viele nach, wie du meinst versäumt zu haben.


FRAGE: Darf man für verstorbene Fasten, wenn diese es zu Lebzeiten versäumt haben?
ANTWORT: Ja.


FRAGE: Muss das Fasten wiederholt werden, wenn man versehentlich wenige Minuten zu früh das Fasten brach?
ANTWORT: Nein.


FRAGE: Ist das Fasten gültig, wenn man unabsichtlich, etwas trinkt oder isst?
ANTWORT: Ja, das Fasten ist trotzdem gültig.


FRAGE: Wie ist das Urteil zu jenen, die fasten aber nicht beten. Ist ihr Fasten dann ungültig?
ANTWORT: Das Fasten ist in diesem Fall richtig, aber Allah nimmt nur das Fasten jener an, die ihn fürchten.