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Sure 4
An-Nisa - Die Frauen
Im Namen Allahs,
des Allerbarmers, des Barmherzigen
1-40
41-80
81-120
121-160
161-176
| O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch
erschaffen hat aus einem einzigen Wesen; und aus ihm
erschuf Er seine Gattin, und aus den beiden ließ Er
viele Männer und Frauen entstehen. Und fürchtet
Allah, in Dessen Namen ihr einander bittet, sowie
(im Namen eurer) Blutsverwandtschaft. Wahrlich,
Allah wacht über euch. |
[4:1] |
| Und gebt den Waisen ihr Gut, und tauscht nicht
(euer) Schlechtes mit (ihrem) Guten ein, und zehrt
nicht ihr Gut zu dem eurigen hinzu; seht, das ist
ein großes Verbrechen. |
[4:2] |
| Und wenn ihr fürchtet, nicht gerecht gegen die
Waisen zu sein, so heiratet, was euch an Frauen gut
ansteht, zwei, drei oder vier; und wenn ihr
fürchtet, nicht billig zu sein, (heiratet) eine oder
was im Besitz eurer rechten (Hand ist). So könnt ihr
am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden. |
[4:3] |
| Und gebt den Frauen ihre Brautgabe als
Schenkung. Und wenn sie euch gern etwas davon
erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum
Wohlsein verbrauchen. |
[4:4] |
| Und gebt nicht den Schwachsinnigen euer Gut, das
Allah euch zum Unterhalt gegeben hat. Versorgt sie
davon und kleidet sie und sprecht zu ihnen mit
freundlichen Worten. |
[4:5] |
| Und prüft die Waisen, bis sie die Ehereife
erreicht haben; und wenn ihr in ihnen Vernunft
wahrnehmt, so händigt ihnen ihr Gut aus. Und zehrt
nicht auf verschwenderisch und in Eile (in der
Erwartung), daß sie nicht großjährig würden. Und wer
(als Vormund) reich ist, der soll sich zurückhalten,
und wer arm ist, der soll nach Billigkeit zehren.
Und wenn ihr ihnen ihr Gut aushändigt, lasset dies
vor ihnen bezeugen. Es genügt jedoch, dass Allah die
Rechenschaft vornimmt. |
[4:6] |
| Den Männern steht ein Teil von der
Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu,
und ebenfalls den Frauen steht ein Teil von der
Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu.
Sei es wenig oder viel. (Das gilt) als
vorgeschriebener Anteil. |
[4:7] |
| Und wenn bei der Teilung die Verwandten und die
Waisen und die Armen anwesend sind, so schenkt ihnen
etwas davon und sprecht freundliche Worte zu ihnen.
|
[4:8] |
| Und fürchten sollen sich diejenigen, die, wenn
sie schwache Nachkommen hinterließen, für sie bangen
würden; Allah sollen sie fürchten und geziemende
Worte sprechen. |
[4:9] |
| Wahrlich, diejenigen, die der Waisen Gut
ungerecht aufzehren, die zehren (in Wirklichkeit)
Feuer in ihre Bäuche auf und werden in einem
Höllenfeuer brennen. |
[4:10] |
| Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder
vor: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der
Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen
Geschlechts. Sind es aber (nur) Frauen, mehr als
zwei, sollen sie zwei Drittel der Hinterlassenschaft
erhalten. Ist es nur eine, soll sie die Hälfte
haben. Und jedes Elternteil soll den sechsten Teil
der Hinterlassenschaft erhalten, wenn er (der
Verstorbene) Kinder hat; hat er jedoch keine Kinder,
und seine Eltern beerben ihn, steht seiner Mutter
der dritte Teil zu. Und wenn er Brüder hat, soll
seine Mutter den sechsten Teil, nach Bezahlung eines
etwa gemachten Vermächtnisses oder einer Schuld,
erhalten. Eure Eltern und eure Kinder - ihr wisset
nicht, wer von beiden euch an Nutzen näher steht.
(Dies ist) ein Gebot von Allah; wahrlich, Allah ist
Allwissend, Allweise. |
[4:11] |
| Und ihr bekommt die Hälfte von dem, was eure
Frauen hinterlassen, falls sie keine Kinder haben;
haben sie aber Kinder, dann erhaltet ihr ein Viertel
von ihrer Erbschaft, nach allen etwa von ihnen
gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und ihnen
steht ein Viertel von eurer Erbschaft zu, falls ihr
keine Kinder habt; habt ihr aber Kinder, dann
erhalten sie ein Achtel von eurer Erbschaft, nach
allen etwa von euch gemachten Vermächtnissen oder
Schulden. Und wenn es sich um einen Mann handelt -
oder eine Frau -, dessen Erbschaft geteilt werden
soll, und der weder Eltern noch Kinder, aber einen
Bruder oder eine Schwester hat, dann erhalten diese
je ein Sechstel. Sind aber mehr (Geschwister)
vorhanden, dann sollen sie sich ein Drittel teilen,
nach allen etwa gemachten Vermächtnissen oder
Schulden, ohne Beeinträchtigung - (dies ist) eine
Vorschrift von Allah, und Allah ist Allwissend,
Milde. |
[4:12] |
| Dies sind die Schranken Allahs; und den, der
Allah und Seinem Gesandten gehorcht, führt Er in
Gärten ein, durch die Bäche fließen; darin sollen
sie ewig weilen; und das ist die große
Glückseligkeit. |
[4:13] |
| Und wer Allah und Seinem Gesandten den Gehorsam
versagt und Seine Schranken übertritt, den führt Er
ins Feuer; darin muß er ewig bleiben; und ihm wird
eine schmähliche Strafe zuteil. |
[4:14] |
| Und wenn einige eurer Frauen eine Hurerei
begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen
sie auf; bezeugen sie es, dann schließt sie in die
Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen
einen Ausweg gibt. |
[4:15] |
| Und wenn zwei von euch (Männern) es begehen,
dann fügt ihnen Übel zu. Wenn sie (aber) umkehren
und sich bessern, dann lasset ab von ihnen; denn
Allah ist Gnädig und Barmherzig. |
[4:16] |
| Nur diejenigen haben bei Allah Vergebung zu
erwarten, die in Unwissenheit Böses tun und hierauf
beizeiten umkehren. Diesen wendet Sich Allah wieder
gnädig zu; und Allah weiß Bescheid und ist Allweise.
|
[4:17] |
| Diejenigen aber haben keine Vergebung zu
erwarten, die schlechte Taten begehen, und die erst,
wenn sie zum Sterben kommen, sagen: "Jetzt kehre ich
um." Auch diejenigen nicht, die als Ungläubige
sterben. Für sie haben Wir eine schmerzhafte Strafe
bereitet. |
[4:18] |
| O ihr, die ihr glaubt, euch ist nicht erlaubt,
Frauen gegen ihren Willen zu beerben. Und hindert
sie nicht (an der Verheiratung mit einem anderen),
um einen Teil von dem zu nehmen, was ihr ihnen (als
Brautgabe) gabt, es sei denn, sie hätten offenkundig
Hurerei begangen. Verkehrt in Billigkeit mit ihnen;
und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet
ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Allah
reiches Gut gelegt hat. |
[4:19] |
| Und wenn ihr eine Gattin gegen eine andere
eintauschen wollt und ihr habt der einen ein Talent
(als Brautgabe) gegeben, so nehmt nichts von ihm
fort. Wollt ihr es etwa in Verleumdung und
offenbarer Sünde fortnehmen? |
[4:20] |
| Und wie könntet ihr es fortnehmen, wo ihr
einander bereits beiwohntet, und sie mit euch einen
festen Bund schlossen? |
[4:21] |
| Und heiratet keine Frauen, die eure Väter
geheiratet hatten, es sei denn, es geschah bereits
zuvor. Wahrlich, es ist eine Schande und ein Abscheu
und ein übler Weg. |
[4:22] |
| Verboten sind euch (zur Heirat) eure Mütter,
eure Töchter, eure Schwestern, eure Vaterschwestern
und Mutterschwestern, eure Brudertöchter und
Schwestertöchter, eure Nährmütter, die euch gestillt
haben, und eure Milchschwestern und die Mütter eurer
Frauen und eure Stieftöchter, die in eurem Schutze
sind, von euren Frauen, mit denen ihr (die eheliche
Beziehung) vollzogen habt. Habt ihr dies jedoch noch
nicht mit ihnen vollzogen, so ist es keine Sünde.
Ferner die Ehefrauen eurer Söhne aus eurer
Abstammung, und ihr sollt nicht zwei Schwestern
zusammen haben, es sei denn (, es ist) bereits
geschehen. Seht, Allah ist Allverzeihend und
Barmherzig. |
[4:23] |
| Und (verwehrt sind euch) verheiratete Frauen
außer denen, die ihr von Rechts wegen besitzt. Dies
ist Allahs Vorschrift für euch. Und erlaubt ist euch
außer diesem, dass ihr mit eurem Geld Frauen begehrt,
zur Ehe und nicht zur Hurerei. Und gebt denen, die
ihr genossen habt, ihre Brautgabe. Dies ist eine
Vorschrift; doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr
über die Vorschrift hinaus miteinander eine
Übereinkunft trefft. Seht, Allah ist Allwissend und
Allweise. |
[4:24] |
| Und wer von euch nicht vermögend genug ist, um
gläubige Frauen zu heiraten, der heirate von dem
Besitz eurer rechten Hand unter euren gläubigen
Mägden; und Allah kennt euren Glauben sehr wohl. Ihr
seid einer vom anderen. Darum heiratet sie mit
Erlaubnis ihrer Familien und gebt ihnen ihre
Brautgabe nach Billigkeit, wenn sie keusch sind,
weder Unzucht treiben noch insgeheim Liebhaber
nehmen. Und wenn sie, nachdem sie verheiratet sind,
der Unzucht schuldig werden, dann sollen sie die
Hälfte der Strafe erleiden, die für freie Frauen
vorgeschrieben ist. Diese (Erleichterung) ist für
diejenigen von euch (vorgesehen), die fürchten, in
Bedrängnis zu kommen. Dass ihr Geduld übt, ist besser
für euch; und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig.
|
[4:25] |
| Allah will euch die Wege derer klar machen, die
vor euch waren, und euch dahin leiten und Sich in
Gnade zu euch kehren. Und Allah ist Allwissend,
Allweise. |
[4:26] |
| Und Allah will Sich in Gnade zu euch kehren; und
diejenigen aber, die den niederen Gelüsten folgen,
wollen, daß ihr (vom rechten Weg) völlig abweicht.
|
[4:27] |
| Allah will eure Bürde erleichtern; denn der
Mensch ist schwach erschaffen. |
[4:28] |
| O Ihr Gläubigen! Bringt euch nicht untereinander
in betrügerischer Weise um euer Vermögen! Anders ist
es, wenn es sich um ein Geschäft handelt, das ihr in
gegenseitigem Übereinkommen abschließt. Und tötet
euch nicht (gegenseitig)! Allah verfährt barmherzig
mit euch. |
[4:29] |
| Wenn einer dies in Übertretung und in
frevelhafter Weise tut, werden Wir ihn im Feuer
brennen lassen, und das ist Allah ein leichtes.
|
[4:30] |
| Wenn ihr euch von den schwereren unter den euch
verbotenen Dingen fernhaltet, dann werden Wir eure
geringeren Übel von euch hinweg nehmen und euch an
einen ehrenvollen Platz führen. |
[4:31] |
| Und begehrt nicht das, womit Allah die einen von
euch vor den anderen ausgezeichnet hat. Die Männer
sollen ihren Anteil nach ihrem Verdienst erhalten,
und die Frauen sollen ihren Anteil nach ihrem
Verdienst erhalten. Und bittet Allah um Seine Huld.
Wahrlich, Allah hat vollkommene Kenntnis von allen
Dingen. |
[4:32] |
| Und einem jeden haben Wir Erben bestimmt für
das, was Eltern und Verwandte und jene, mit denen
eure Eide einen Bund bekräftigten, hinterlassen
haben. So gebt ihnen denn ihren Anteil. Seht, Allah
ist von allem Zeuge. |
[4:33] |
| Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung
vor, weil Allah die einen vor den anderen
ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen
hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die
Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten)
Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren
Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie,
meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch
dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede.
Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß. |
[4:34] |
| Und wenn ihr einen Bruch zwischen beiden
befürchtet, dann sendet einen Schiedsrichter von
seiner Familie und einen Schiedsrichter von ihrer
Familie. Wollen sie sich aussöhnen, so wird Allah
Frieden zwischen ihnen stiften. Wahrlich, Allah ist
Allwissend, Allkundig. |
[4:35] |
| Und dient Allah und setzt Ihm nichts zur Seite;
und seid gut zu den Eltern und zu den Verwandten,
den Waisen, den Armen, dem Nachbar, sei er verwandt
oder aus der Fremde, dem Begleiter an der Seite, dem
Sohn des Weges und zu dem (Sklaven), den ihr von
Rechts wegen besitzt. Seht, Allah liebt nicht den
Hochmütigen und Prahler , |
[4:36] |
| die da geizig sind und den Leuten gebieten,
geizig zu sein, und verbergen, was Allah ihnen in
Seiner Huld gegeben hat; und den Ungläubigen haben
Wir eine schändende Strafe bereitet. |
[4:37] |
| (Ebenfalls) diejenigen, die da ihr Gut spenden,
um von den Menschen gesehen zu werden, und nicht an
Allah glauben und an den Jüngsten Tag; und wer den
Satan zum Nächsten hat, der hat einen schlimmen
Nächsten. |
[4:38] |
| Was aber käme über sie, wenn sie an Allah
glaubten und an den Jüngsten Tag und von dem
spendeten, was Allah ihnen beschert hat? Und Allah
weiß über sie Bescheid. |
[4:39] |
| Wahrlich, Allah tut kein Unrecht; auch nicht vom
Gewicht eines Stäubchens. Und ist da irgendeine gute
Tat, so vervielfacht Er sie und gibt von Sich aus
gewaltigen Lohn. |
[4:40] |
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