Offizielle Seite des Marjaa Ayatollah Sheikh Mohammad Musa Al-Yaqoobi

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FRAGE:Ich habe eine Arbeit angenommen, in der ich halal, aber auch haram-Tätigkeiten verüben muss. (Z.B. als Krankenschwester, die neben vielen halal-Tätigkeiten den Patienten auch haram-Fleisch servieren muss.) Ist mein Lohn am Ende des Monats für mich halal oder haram?
Worauf es mir ankommt ist wirklich das Geld, nicht die tätigkeit, ist das geld am ende des monats halal oder haram?

ANTWORT: Man muss sich auf die erlaubte Arbeit beschränken, und den dafür bestimmte Gehalt zu nehemn.

FRAGE: In Deutschland erhält man als Arbeitloser finanzielle Unterstützung vom Staat. Dieses Geld besteht aus Halal und Haram-Einnahmen des Staates. Darf ich als arbeitsloser Muslim dieses Geld vom Staat annehmen, um meinen Unterhalt zu finanzieren?

ANTWORT: Es ist dir erlaubt, dieses Geld zu nehmen.

FRAGE: Darf man in Mc-Donalds arbeiten ?
ANTWORT:
Es ist erlaubt in u. a. diesen Restaurants zu arbeiten, mit der Bedingung, dass man nicht verbotenes Essen nur denen anbietet, die dies als erlaubt ansehen.

FRAGE: Ist es mir erlaubt, obwohl ich finanzielle Hilfe vom Staat bekomme, und obwohl ich mit meiner Familie in Zufriedenheit lebe, erlaubt, nebenbei durch Schwarzarbeit Geld zu verdienen? Ist es haram oder halal?
ANTWORT: Wir verpflichten allen, die uns folgen, dass sie sich an die Gesetze der Länder, in denen sie leben, halten, abgesehen von deren Ideologien, denn unsere wichtigste Aufgabe ist, dass wir auf die Aufrechthaltung der sozialen Ordnung arbeiten, welche lediglich durch den Respekt der Gesetze denkbar ist. Ansonsten ist es erlaubt, dass man handelt, um mehr Geld zu verdienen, auch wenn man einer wohlhabenden Familie angehört.

FRAGE: Darf man als Taxifahrer Kunden in die Diskothek oder andere verbotene stellen hinfahren oder ist das verboten? 
ANTWORT: Wenn der Taxifahrer vom Anfang an weiß, dass er die Kunden zu solchen Stellen fährt, dann soll er das ablehnen. Wenn er das später erfährt, dann hat er keine Sünde begangen. Führt dieses Ablehnen zu Am Verlust der Arbeit oder zur sozialen Benachteiligung , dann darf er die Kunden fahren.

FRAGE: jemand lebt von Geld welches religiös gesehen nicht halal ist, weil es nicht den Gesetzen des Landes in dem er lebt entspricht. Zu beachten ist, dass diese Person nicht so leben möchte, aber im Moment keinen anderen Ausweg hat.
Wenn die Person sich, Kleidung kauft oder zum Friseur geht und einen neuen Schnitt und Farbe erhält und sonstige Dinge mit diesem Geld erledigt. Wie ist dann die Rechtslage, werden die Gebete noch angenommen wenn man mit einer Hose betet, die nicht mit Halal Geld gekauft wurde? Was ist mit den Haaren? Muss die Person sich eine Glatze schneiden, damit die Gebete angenommen werden können? Wie gesagt die Person kann im Moment nicht anders handeln, und möchte auch dass ihr Einkommen halal ist.
ANTWORT: Das Gebet ist in diesem Fall richtig. Die Haare sollen deswegen nicht komplett rasiert werden.