|
zurück
FRAGE: Ist
es mir erlaubt, als Konvertit, ein Gemeinschaftsgebet zu leiten
oder habe ich eine andere Stellung als jemand, der in eine
muslimische Familie hineingeboren wurde?
ANTWORT: Ein Vorbeter muss einige Bedingungen erfüllen.
Wenn diese in dir erfüllt sind, so ist es dir auch erlaubt, das
Gemeinschaftsgebet zu leiten.
FRAGE: Ist es erlaubt, dass wenn die
Gebetsgemeinschaft sehr groß ist, dass einige Personen das SEHR
LAUTE Aussprechen der Takbiratul-Intiqal übernehmen, um die
anderen Mitbeter zu informieren, dass eine andere Gebetsposition
eingenommen wird?
ANTWORT: Das ist kein Problem.
FRAGE: Wie
verhalte ich mich, wenn ich zu spät zu einem Gemeinschaftsgebet
komme? (Masbuq) Gibt es spezielle Regelungen, wie ich dann
mitzubeten habe? Wenn ja, wo bekomme ich ausführlichere
Informationen darüber?
ANTWORT: Schließ dich den Betenden an, wenn du zu spät zu dem
Gebet kommst
FRAGE:
Ist es erlaubt, dass wenn die Gebetsgemeinschaft sehr groß ist,
dass einige Personen das SEHR LAUTE Aussprechen der
Takbiratul-Intiqal übernehmen, um die anderen Mitbeter zu
informieren, dass eine andere Gebetsposition eingenommen wird.
ANTWORT:
Das ist kein Problem.
FRAGE: Wenn in einer Gruppe von Männern
keiner in der Lage ist, das Gebet richtig zu sprechen, außer ein
junges Kind, darf dann dieses Kind, auch wenn es das z. B.
religionsgesetzliche Alter noch nicht erreicht hat, der Vorbeter
sein?
ANTWORT: Man sollte es vorsichtshalber unterlassen
FRAGE: Manchmal kommt es
vor, dass man in der Gemeinschaft bei unseren sunnitischen Geschwistern betet.
Diese verzichten auf den Gebetstein (Turbah). Wie ist zu verfahren, wenn keine
Turbah vorhanden ist, sondern nur ein Teppich?
ANTWORT: Wenn nichts vorhanden ist, was zum Zweck des Niederwerfens geeignet ist, dann soll man sich
etwas suchen, wie z.B. Baumblatt oder ein Stück Papier oder Ähnliches. Das
Niederwerfen beschränkt sich also nicht nur auf die Turbah.
|