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FRAGE: Ist es mir erlaubt, als Konvertit, ein Gemeinschaftsgebet zu leiten oder habe ich eine andere Stellung als jemand, der in eine muslimische Familie hineingeboren wurde?

 ANTWORT: Ein Vorbeter muss einige Bedingungen erfüllen. Wenn diese in dir erfüllt sind, so ist es dir auch erlaubt, das Gemeinschaftsgebet zu leiten.

FRAGE: Ist es erlaubt, dass wenn die Gebetsgemeinschaft sehr groß ist, dass einige Personen das SEHR LAUTE Aussprechen der Takbiratul-Intiqal übernehmen, um die anderen Mitbeter zu informieren, dass eine andere Gebetsposition eingenommen wird?

 ANTWORT: Das ist kein Problem.

FRAGE: Wie verhalte ich mich, wenn ich zu spät zu einem Gemeinschaftsgebet komme? (Masbuq) Gibt es spezielle Regelungen, wie ich dann mitzubeten habe? Wenn ja, wo bekomme ich ausführlichere Informationen darüber?

 ANTWORT: Schließ dich den Betenden an, wenn du zu spät zu dem Gebet kommst

FRAGE: Ist es erlaubt, dass wenn die Gebetsgemeinschaft sehr groß ist, dass einige Personen das SEHR LAUTE Aussprechen der Takbiratul-Intiqal übernehmen, um die anderen Mitbeter zu informieren, dass eine andere Gebetsposition eingenommen wird.

ANTWORT: Das ist kein Problem.

FRAGE: Wenn in einer Gruppe von Männern keiner in der Lage ist, das Gebet richtig zu sprechen, außer ein junges Kind, darf dann dieses Kind, auch wenn es das z. B. religionsgesetzliche Alter noch nicht erreicht hat, der Vorbeter sein?
ANTWORT: Man sollte es vorsichtshalber unterlassen

FRAGE: Manchmal kommt es vor, dass man in der Gemeinschaft bei unseren sunnitischen Geschwistern betet. Diese verzichten auf den Gebetstein (Turbah). Wie ist zu verfahren, wenn keine Turbah vorhanden ist, sondern nur ein Teppich?
ANTWORT: Wenn nichts vorhanden ist, was zum Zweck des Niederwerfens geeignet ist, dann soll man sich etwas suchen, wie z.B. Baumblatt oder ein Stück Papier oder Ähnliches. Das Niederwerfen beschränkt sich also nicht nur auf die Turbah.